Sitzung vom 8. Januar 2026

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die VoG Sonnenschein, Vons 1, 4720 Kelmis

1. Beschlussfassung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt ein günstiges Gutachten ab in Anwendung von Artikel 14533 des Steuereinkommensgesetzbuches 1992 für die Jahre 2026-2031 in Bezug auf die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden der VoG Sonnenschein, Vons 1, 4720 Kelmis.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen

Artikel 14533 des Steuereinkommensgesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspenden-abzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einem dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Die VoG Sonnenschein ermöglicht die notwendige finanzielle und strukturelle Hilfe, um die Lebensqualität der Patienten, die durch die „Interkommunalen INAGO“ organisierten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu verbessern.

Auch unterstützt die VoG die Patienten der Palliativstation im Wohn- und Pflegezentrum für Senioren St. Joseph in Moresnet. Die VoG finanziert u.a. Einrichtungsgegenstände und stellt Material zur Verfügung, soweit dies nicht über die öffentliche Hand möglich ist.

Zudem organisiert die VoG Sonnenschein im Laufe eines Jahres eine Reihe von Aktivitäten und Veranstaltungen, z.B. Ausflüge, Hausfeste zu hohen Feiertagen.

Die Tätigkeit der VoG Sonnenschein entspricht der Dienstleistungen mit denen Patienten, die eine begrenzte Lebenserwartung haben, unterstützt werden.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 29. Oktober 2025 ist der Antrag formal in Ordnung.

Die vorherige Anerkennung läuft zum 31.12.2015 aus.

Wir schlagen eine Anerkennung für die Jahre 2026 bis 2031 vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 14533, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.