Sitzung vom 8. Januar 2026
Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Dachverband für Musik Födekam
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Dachverband für Musik Födekam für den verbleibenden Förderzeitraum 2026-2028
Der Minister für Kultur, Tourismus, Sport und Medien wird beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zur Information zukommen zu lassen.
2. Erläuterungen:
Gemäß Artikel 90 des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann die Regierung aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel alle oder einzelne im oben erwähnten Dekret vorgesehenen Förderbeträge mit einem Koeffizienten multiplizieren.
In Anbetracht der allgemeinen Sparmaßnahmen und der daraus resultierenden verfügbaren Haushaltsmittel hat die Regierung beschlossen, einen Koeffizienten von 0,93365 auf den vorgesehenen Förderbetrag für den Dachverband für Musik Födekam anzuwenden. Dies führt dazu, dass die Förderung für den Dachverband nicht wie vorgesehen steigen wird und somit auch der bezuschussbare Personalkader maximal 3,5 Vollzeitäquivalent für den restlichen Förderzeitraum betragen wird. Aus diesem Grund hat der Dachverband beantragt, die Leistungsbeschreibung – Aufgabenbeschreibung entsprechend der vorgesehenen personellen und finanziellen Entwicklung anzupassen.
Die Aufgaben des Verbands sollen für den verbleibenden Förderzeittraum wie folgt definiert werden:
2026
- Weiterer Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit des Verbands
2027
- Unterstützung der angeschlossenen Vereine bei der Eventplanung und -organisation durch den Aufbau eines Netzwerks von Kontaktpersonen, die praktische Hilfe und Ressourcen (z. B. Veranstaltungsmaterial, Technik) anbieten.
2028
- Ausbau des Bereichs der Weiterbildungen in den Bereichen Integration und Inklusion
Des Weiteren wurde vom Verband angefragt, die noch zu besetzenden 0,5 Vollzeitäquivalent für administrative Aufgaben auf Honorarbasis einzustellen. Diese Flexibilisierung der Personalplanung wird in den Geschäftsführungsvertrag aufgenommen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.23. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel gezahlt.
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Jahr
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Ursprünglicher Geschäftsführungsvertrag
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Koeffizient 0,93365
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Differenz
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2026
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414.500,00 EUR
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387.000,00 EUR
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-27.500,00 EUR
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2027
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418.000,00 EUR
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391.837,50 EUR
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-26.162,50 EUR
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2028
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455.000,00 EUR
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396.735,47 EUR
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-58.264,53 EUR
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4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2025 liegt vor
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
- Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen