Sitzung vom 8. Januar 2026

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Durch das Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2026 wird das Amt des Präventionsberaters bei Kaleido Ostbelgien, Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, eingeführt und der diesem Amt entsprechende Auftrag festgelegt. Ferner wird das Amt des Sozialassistenten, das es bei Kaleido Ostbelgien, in den Förderschulen und im Teilzeitunterricht gibt, in „Sozialarbeiter“ umbenannt.

Durch vorliegenden Vorentwurf eines Erlasses wird nun das Muster zur Beurteilung und Bewertung des Präventionsberaters im Erlass der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen definiert und der Wortlaut im Muster für den Sozialarbeiter in den Schulen (Förderschule und TZU) sowie bei Kaleido angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Liegen vor:

  • das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. September 2025;
  • das Protokoll Nr. S5/2025 OSUW 3/2025 der Verhandlungsergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Sektorenausschusses XIX und des Ausschusses für Lokal- und Provinzialbehörden Unterausschuss Deutschsprachige Gemeinschaft Sektion 2 vom 5. Dezember 2025;
  • das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Dezember 2025;
  • das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 17. Dezember 2025.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens
  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren
  • Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen