Sitzung vom 18. Dezember 2025

Zweiter Nachtrag zum Vertrag 2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2025 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2025

1.  Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Nachtrag 2 zum Vertrag 2024 mit der SOS-Hilfe VoG für das Jahr 2025.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 Euro für das Jahr 2025 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2.  Erläuterungen:

Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und handwerklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut. Die Leistungen werden vorrangig Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio-familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.

Die folgenden Tätigkeiten der VoG werden bezuschusst:

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen;
  • Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich;
  • Möbellager, Umzüge und Transporte;
  • Elektroreparaturservice;
  • Soziale Wäscherei “Die Waschbären”;
  • Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“;
  • Verschiedene projektbezogene Tätigkeiten;
  • Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die SOS-Hilfe VoG darüber hinaus das Angebot der Familien- und Seniorenhilfe gemäß Artikel 10 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege erbringen.

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der SOS-Hilfe VoG wird für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Zuschusses vereinbart. In Vorbereitung auf diese neuen Tätigkeiten sind bereits im Vorfeld zusätzliche Kosten u.a. im Bereich des Brandings entstanden, die bei der Festlegung des Zuschusses berücksichtigt werden.

3.  Finanzielle Auswirkungen:

Die SOS-Hilfe VoG erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2025 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 Euro zur Durchführung der neuen Tätigkeiten.

4.  Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion liegt vor.

5.  Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104 und Artikel 105, so wie es zuletzt abgeändert wurde;
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege, zuletzt abgeändert am 24. Februar 2025;
  • Dekret vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025, zuletzt abgeändert am 10. Dezember 2025;
  • Erlass der Exekutive vom 21. August 1991 zwecks Festlegung der Nutznießerbeiträge bei anerkannten Familien- und Seniorenhilfsdiensten, zuletzt abgeändert am 20. Juli 2023;
  • Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich, zuletzt abgeändert am 6. Februar 2025;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie er zuletzt abgeändert wurde;
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Vertrag 2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe VoG vom 4. Januar 2024;
  • Nachtrag 1 zum Vertrag 2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe VoG vom 9.Januar 2025.