Sitzung vom 18. Dezember 2025
Nachtrag 3 zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2025 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Nachtrag 3 zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2025 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM).
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift dieses Nachtrags zur Information zukommen zu lassen.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Regierung hat am 28. Mai 2025 eine Orientierungsnote für das Zuschusswesen zur Kenntnis genommen. Deshalb hat die Regierung beschlossen, dass Zuschussverträge bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden sollen.
Durch vorliegenden Nachtrag wird der Geschäftsführungsvertrag 2021-2025 vom 26. Januar 2021 mit dem IAWM, der bereits durch die Nachträge vom 25. Januar 2022 und 13. Januar 2025 abgeändert wurde, um ein Jahr verlängert.
Das Programmdekret 2025 sieht vor, dass dieser Nachtrag zur einjährigen Verlängerung keine zusätzliche parlamentarische Genehmigung benötigt. Er wird nach Unterschrift durch beide Parteien dem Parlament zur Information übermittelt.
Aufgrund der Haushalterläuterungen des IAWM vom 2. September 2025 zur 2. Haushaltsanpassung 2025 und zum Haushalt 2026 wird die Funktionsdotation 2026 auf 6.525.000 Euro festgelegt.
Die Dotation 2026 für Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende beläuft sich auf 245.000 Euro erhöht.
20.000 Euro sind weiterhin als Kapitaldotation 2026 vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 30 PR 22 ZW 41.41 Funktionsdotation: 6.525.000 Euro
OB 30 PR 22 ZW 41.42 Dotation für Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende: 245.000 Euro
OB 70 PR 05 ZW 52.11 Kapitaldotation: 20.000 Euro
Diese Dotationen stehen unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2026 durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 10. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.