Sitzung vom 13. April 2023

Bestellung von Vertretern im Gremium National Focal Point – Arbeitsgruppe zum Risikomanagement der öffentlichen Gesundheit (Risk Management Group RMG und Group RAG)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt, ihre Vertreter in folgenden Gremien neu zu bestellen:

Gremium 

Neue Vertretung

National Focal Point – Arbeitsgruppe zum Risikomanagement der öffentlichen Gesundheit (Risk Management Group RMG)

Ersatzmitglied: Frau Anna Schmelz 

National Focal Point – Arbeitsgruppe zum Risikomanagement der öffentlichen Gesundheit (Risk Assessment Group RAG)

Effektives Mitglied: Frau Anna Schmelz

Ersatzmitglied: Herr Guido Jost

Das effektive Mitglied in der Risk Management Group (RMG) ist weiterhin Frau Laura Piraprez.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Aufgrund der Umstrukturierung des Fachbereiches Gesundheit und Senioren sind einige Aufgaben innerhalb des Fachbereichs neu verteilt worden. 

Die Bezeichnung genannter Personen erfolgt gemäß dem Abkommen vom 11. März 2008 (protocole d’accord du 11 mars 2008 entre le Gouvernement fédéral et les autorités visées aux articles 128, 130 et 135 de la Constitution concernant: Focal Point pour le Règlement sanitaire international RSI). 

Die Arbeitsgruppe RAG steht für „Risk Assessement Group“ und beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Einschätzung der Risiken (wie bei Ozon und Hitzewelle, Nuklearkatastrophen, Epidemien,…) auf die öffentliche Gesundheit bei einer Krisensituation. Außerdem legt sie, nach Evaluation der Lage, die zu treffenden Maßnahmen fest und verfolgt die Entwicklung. 

Die Arbeitsgruppe RMG, „Risk Management Group“ definiert die Krisensituation als Gefahr für die öffentliche Gesundheit und setzt, die vom RAG empfohlenen Maßnahmen, um. Ziel ist, die negativen Auswirkungen der Krisensituation in Grenzen zu halten. Beim RMG handelt es sich um das Management auf politische und administrative Ebene des vom RAG anerkannten Risikos.

In den beiden Arbeitsgruppen sind alle Gemeinschaften vertreten. Grundsätzlich sind dies Mitarbeiter der Ministerien oder der Regierung sowie Experten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft

4. Gutachten: 

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage: 

Abkommen vom 11/03/2008 (Protocole d’accord complémentaire au protocole d’accord du 11 mars 2008 entre le Gouvernement fédéral et les autorités visées aux articles 128, 130 et 135 de la Constitution concernant le Focal Point pour le Règlement sanitaire international ( RSI ).