Sitzung vom 13. April 2023

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der am 21. März 2023 verabschiedeten Geschäftsordnung des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 23 §1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt gibt sich der Beirat eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung, die die folgenden Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirates regelt:

  • die Einberufung des Beirates; 
  • die Erstellung der Tagesordnung und der Ergebnisberichte der Sitzungen des Beirates; 
  • die Vertraulichkeit der Beratungen; 
  • die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit, zur Beratung und zur Abstimmung; 
  • die Einsetzung beratender Arbeitsgruppen und das Hinzuziehen von Experten; 
  • das Verfassen von Gutachten; 
  • das Erstellen der Tätigkeitsberichte. 

In seiner konstituierenden Sitzung vom 21. März 2023 hat der Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt den Vorschlag dieser Geschäftsordnung gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Art. 23 §1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.