Sitzung vom 6. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 20. November 2013 zur Bestellung der Mitglieder des für Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständige Widerspruchsausschusses.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 20. November 2013 wurde Herr Eric Schifflers als effektives Mitglied des Widerspruchsausschuss für die Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bestellt.

Auf Vorschlag des IAWM vom 11. Januar 2023 wird Frau Christiane Weling das Mandat von Herrn Eric Schifflers als effektives Mitglied des Widerspruchsausschuss für die Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen.

Am 20. November 2013 wurde Herr José Nicolaye als effektives Mitglied der CGSP/FGTB im Widerspruchsausschuss für die Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bestellt und Herr Olaf Bodem als Ersatz für Herrn José Nicolaye bestellt.

Auf Vorschlag der CGSP/FGTB vom 13. Oktober 2022 werden Herrn Frédéric Guiot als effektives Mitglied des Widerspruchsausschusses für die Beamten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen und Frau Laurie Van Isacker als Ersatz für Herrn Frédéric Guiot bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 27.03.2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 2