Sitzung vom 6. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 17. März 2023 schlug der Wirtschafts- und Sozialrat vor, die Mandate von Frau Susanne Welsch und Frau Carmen Keutgen im Rat für Familienleistungen zu beenden, da sie nicht mehr für die Organisationen arbeiten, die sie in den Wirtschafts- und Sozialrat entsendeten. 

Am 16. Dezember 2022 schlug die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben vor, Herrn Joel Arens durch Frau Nina Schäfer zu ersetzen.

Mit vorliegender Erlassabänderung wird den Vorschlägen des Wirtschafts- und Sozialrats und der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben Rechnung getragen.

Da Herr Joel Arens die Stelle als Fachbereichsleiter Familie und Soziales übernommen hat, soll er Herrn Michael Fryns als Vertreter des Ministeriums ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011; 
  • Artikel 79 §3 des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen