Sitzung vom 28. März 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Tri Landum, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Tri Landum einen Zuschuss ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Tri Landum erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss für das Jahr 2023 zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG aufgeführt sind.

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Tri Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023.

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Jahreszuschuss in Höhe von 267.810,30 € (107 Mandate x 2.502,90 €).

Es erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Der zusätzliche Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt:  

  • Bereits festgelegt lt. Erlass vom 19.01.2023: 267.810,30 € (2.502,90 € * 107 Mandate) 

Die VoG meldet zum 31. Dezember 2022 115 Mandate an. Somit erfolgt eine Anpassung des Zuschusses ab dem 1. Quartal 2023: 

  • Differenz in 12-tel festzulegen: 
  • 287.833,50 € - 267.810,30 € = 20.023,20 € 
  • Wovon monatliche Vorauszahlungen von je 1.668,60 € für Januar-Dezember 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri Landum VoG wird ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von insgesamt 20.023,20 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2023, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. März 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG für 2022 und 2023;  
  • Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung vom 19.01.2023 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Tri Landum, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das Jahr 2023.