Sitzung vom 7. März 2023

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die KiTaBe Marienkäfer PGmbH und Genehmigung des Addendums 1 zum Darlehensvertrag vom 22.12.2022 zugunsten der KiTaBe Marienkäfer PGmbH

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der KiTaBe Marienkäfer PGmbH, mit Sitz in 4731 Eynatten, Berlotter Kirchweg 40, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 250.000 EUR (zweihundertfünfzigtausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Darlehensvertrag vom 22.12.2022 zugunsten der KiTaBe Mrienkäfer PGmbH.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Die Kindertagesbetreuung Marienkäfer verfügt über 3 Standorte und 8 VZÄ. 64 Kinder werden derzeit insgesamt in der Einrichtung betreut. Das Angebot der Einrichtung wurde nach dem festgestellten Bedarf der Eltern kontinuierlich ausgebaut. Im Berlotter Kirchweg werden von 05.45 Uhr bis 17:45 Uhr und an den beiden anderen Standorten von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Kinder betreut. 

Aufgrund kurzfristig gestiegener finanzieller Belastungen durch die Entwicklung der anwendbaren Gehaltsbaremen und die inflationsbedingten Indexanpassungen im Laufe des Jahres 2022 stellte die Einrichtung am 7. Dezember 2022 ein Antrag auf ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 EUR. Der Bedarf des beantragten Umlaufkapitals in beschriebener Höhe sowie dessen Rückzahlbarkeit bis Dezember 2023 wurden am 16. Dezember 2022 durch einen externen Finanzexperten bestätigt, woraufhin am 19. Dezember 2022 ein positives Gutachten des Finanzinspektors eingeholt und das Darlehen in Höhe von 50.000 EUR am 22. Dezember 2022 durch die Regierung genehmigt (Referenz: EXIX/22.12.2022/OP/790) und ausgezahlt wurde. Die Regierung nahm in diesem Zusammenhang die Anmerkung des Finanzinspektors zur Kenntnis, wonach die Einrichtung unbedingt Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden sollte.

Aufgrund der hiervor beschriebenen Anmerkung des Finanzinspektors und der Einleitung eines Drittvollstreckungsverfahrens betreffend ausstehender Berufssteuervorabzüge und einer Verwaltungsstrafe über insgesamt 18.792,01 EUR zulasten der Einrichtung durch den FÖD Finanzen Ende Dezember 2022 beauftragte die Regierung Anfang Januar 2023 einen zweiten externen Finanzexperten mit der vertiefenden Analyse der Finanzsituation der Einrichtung und der Unterbreitung hiermit verbundener Empfehlungen.

Am 6. März 2023 wurde der Regierung daraufhin ein Gutachten vorgelegt, wonach die Einrichtung kurzfristig ein zweites zinsloses Darlehen in Höhe von 250.000 EUR benötigt, um zu tilgende Verbindlichkeiten zu bedienen, die schwerpunktmäßig Berufssteuervorabzüge und ONSS-Leistungen betreffen, und die kurz- bis mittelfristige Liquidität der Einrichtung zu sichern. 

2.3. Kurzfristige flankierende Maßnahmen

Neben dem beschriebenen Darlehen wird die Ergreifung kurzfristiger Sanierungsmaßnahmen empfohlen, die im Rahmen des gewährten Darlehens verpflichtend umgesetzt werden müssen. Diese betreffen die Erhöhung der Elternbeiträge auf einheitlich 6 EUR/Stunde, die Senkung nicht unmittelbar betreuungsrelevanter Personalkosten bzw. deren unmittelbare Gegenfinanzierung durch neue Einnahmequellen, die Streichung für die Eltern kostenfreier Zusatzangebote (Elternfeste, Karnevalsfeiern, …) sowie die enge Begleitung der Geschäftsführung durch einen externen, durch die Regierung bestimmten Finanzexperten (siehe Punkt 2.5).

2.4. Mittelfristige Umstrukturierung der Einrichtung

Ferner verpflichtet sich die Einrichtung zur Überführung ihrer Aktivitäten in eine VoG-Struktur sowie zu ihrer mittelfristigen Umwandlung in eine provisorische Kinderkrippenstruktur im Sinne des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, Art. 202. Als äußerstes Zeitziel ist hierfür der 31. Dezember 2023 vorgesehen. Nach der entsprechenden Umstrukturierung wird die Einrichtung den Bestimmungen, Verpflichtungen und Bezuschussungsmodalitäten des hiervor genannten Erlasses unterliegen, verbunden mit einer substanziellen Anpassung der Personal- und Funktionszuschüsse. Hinzu kämen zu erwartende Elternbeiträge in Höhe von 125.000 EUR. Nicht bezuschussbar wären Infrastrukturkosten inkl. Miete sowie Begleitmaterialien und Mahlzeiten.

2.5. Begleitung durch einen Finanzexperten

Während der Inanspruchnahme des Instrumentes verpflichtet sich die Einrichtung, die Begleitung eines Finanzexperten zu akzeptieren.

Auftrag des Experten ist:  

  • die Ermittlung des Bedarfs an Umlaufkapital in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtung;  
  • die Erstellung eines nachhaltigen Finanzierungsmodells zur definitiven Eigenfinanzierung des Umlaufkapitals; 
  • die Erstellung eines Plans zur Tilgung des Darlehens; 
  • die finanzielle Begleitung der Einrichtung während der Dauer der Inanspruchnahme der Gelder einschließlich der Sicherstellung der Einhaltung geltender Buchhaltungsnormen sowie der fristgerechten Bedienung aller Verbindlichkeiten; 
  • die regelmäßige Berichterstattung an die Regierung über die finanzielle Situation der Einrichtung.  

2.6. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehens erfolgt in vier Zahlungen nach Unterzeichnung des Vertrags: 

  • 10.017,43 EUR auf Konto BE15 6792 0025 9530 des FÖD Finanzen 
  • 8.524,58 EUR auf Konto BE15 6792 0025 9530 des FÖD Finanzen  
  • 250 EUR auf das Konto BE42 6792 0000 0054 des FÖD Finanzen  
  • 231.207,99 EUR auf das Konto der KiTaBe Marienkäfer PGmbH Nr. BE06 3631 7345 3622. 

2.7. Tilgungsplan 

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 250.000 EUR auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 erfolgt bis spätestens 31.12.2033 gemäß folgendem Tilgungsplan:

Jahr 

Zu tilgender Betrag 

2025 

10.000 EUR 

2026 

30.000 EUR 

2027 

30.000 EUR 

2028 

30.000 EUR 

2029 

30.000 EUR 

2030 

30.000 EUR 

2031 

30.000 EUR 

2032 

30.000 EUR 

2033 

30.000 EUR 

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.8. Addendum 1 zum Darlehensvertrag vom 22.12.2022

Aufgrund des in Punkt 2.2 beschriebenen externen Gutachtens vom 6. März 2023 einschließlich dem Vorschlag von Tilgungsmodalitäten betreffend die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft an die Einrichtung gewährten bzw. zu gewährenden Darlehen ist eine Anpassung des Tilgungsplans des zinslosen Darlehens vom 22. Dezember 2022 vonnöten. 

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 50.000 EUR auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 erfolgt bis spätestens 31.12.2025 gemäß folgendem Tilgungsplan:

Jahr 

Zu tilgender Betrag 

2024 

30.000 EUR 

2025 

20.000 EUR 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2022 eingetragen sind. 

4. Gutachten: 

  • Gutachten der externen Steuerberatung Herbert Weynand vom 6. März 2023 
  • Gutachten der Finanzinspektion vom 6. März 2023 (FI 120) 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.