Sitzung vom 14. Februar 2023

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:  

  • die kommunalen Integrationsbeauftragten; 
  • ein Vertreter des Referenzzentrums; 
  • ein Vertreter der Träger der im Rahmen dieses Dekrets geförderten Kurse; 
  • zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens einer Migrant ist; 
  • ein Vertreter der ÖSHZ; 
  • ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet. 

Dem Rat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:  

  • ein Vertreter des für Integration zuständigen Ministers; 
  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • ein Vertreter des Arbeitsamts der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Die Mitglieder des Beirats werden für eine Mandatsdauer von fünf Jahren von der Regierung bestellt. Die Mandatsdauer der jetzigen Mitglieder des Beirats endet im Februar 2023, sodass nun eine Erneuerung der Mitglieder des Beirats ansteht.

Ausgehend von den eingereichten Vorschlägen werden durch vorliegenden Erlass die Mitglieder des Beirats bestellt. 

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an. Auch wenn für einige Organisationen nur Frauen vorgeschlagen wurden, da die Vertretung durch einen Mann nicht gewährleistet werden konnte, wird diese Bedingung erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Februar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, Artikel 22 §3 Absatz 1