Sitzung vom 5. Januar 2023

Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Lieferauftrags über die Beschaffung eines Schülerbusses für das Zentrum für Förderpädagogik Eupen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Lieferauftrags über die Beschaffung eines Schülerbusses für das Zentrum für Förderpädagogik Eupen. 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Hintergrund: 

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten. 

Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Beschaffung eines Autobusses zur Beförderung von Förderschülern durch einen Mietvertrag.

Der Autobus, mit dem die Förderschüler des ZFP Eupen zurzeit befördert werden, wurde am 2. Juli 2010 erstmals in Betrieb genommen. In Anbetracht der Tatsache, dass das Fahrzeug technische Mängel aufweist, sodass unter anderem die Hebebühne bereits seit einigen Monaten nicht mehr genutzt werden kann, und somit entsprechend aufwendigere Reparaturen notwendig wären, soll das Fahrzeug durch ein neues ersetzt werden.   

Da bei der ersten Ausschreibung im offenen Verfahren im April 2022 das einzig eingereichte Angebot nicht ordnungsgemäß war, wurde der Auftrag zunächst nicht vergeben und anschließend am 1. Juli 2022 erneut ausgeschrieben. Dazu wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung angewendet. 

Bei dieser Ausschreibung wurde ein einziges Angebot eingereicht. 

Auswahl der Angebote:

Am 15. Juli 2022, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, hat der Bieter A.M. Buses aus Pelt als einziger Bieter ein Angebot bezüglich des vorliegenden Auftrags eingereicht. Es handelt sich hierbei um ein Angebot für einen „Otokar Vectio U Low Entry 9327 – EURO 6“.   

Das Angebot wurde nach der Angebotseröffnung überprüft und ausgewertet. Der Bieter genügt den im Lastenheft vorgesehenen Bestimmungen zum Zugangsrecht. 

Das Lastenheft sah mehrere Mindestanforderungen vor. Die Mindestanforderung, dass die Fahrzeuglänge zwischen 9,5m und 12m betragen muss, wird durch das vorliegende Angebot nicht erfüllt, da das angebotene Fahrzeug eine Länge von 9,27m aufweist. Die Anzahl verfügbarer Sitz- und Rollstuhlplätze stimmt trotz der fehlenden 23cm mit den Vorgaben des Lastenhefts überein. Auch alle anderen Vorgaben des Lastenhefts werden berücksichtigt. Da dringend ein neuer Bus benötigt wird und bei zwei Ausschreibungen jeweils nur dieses eine Angebot eingereicht wurde, wird der Auftrag wird dennoch vergeben. 

Für den vorliegenden Auftrag gelten folgende Zuschlagskriterien: 

  • Preis: 20 Punkte 

Der angebotene monatliche Preis für die Vermietung des Fahrzeuges während 120 Monaten liegt bei 3.246,00 EUR.  

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:  

Anzahl Punkte = 20 * (Preis des günstigsten Angebots/Preis des analysierten Angebots) 
= 20 * (3.246,00/3.246,00) 
= 20 

  • Technische Ausstattung des Fahrzeuges: 40 Punkte  

Bei der Bewertung des Angebotes wurden vor allem folgende Aspekte in Betracht gezogen:  

  • Barrierefreiheit des Fahrzeugs  
  • Länge des Fahrzeuges  
  • Ein- und Ausstiegskomfort   
  • Sicherheit  
  • Komfort für Fahrer und Fahrgäste  
  • Antrieb, Fahrwerk, Reifen, Fahrzeugaufbau, Versorgungsanlage, Heizung/Lüftung, Bestuhlung, Information, … 

Das angebotene Fahrzeug erfüllt die im Lastenheft erwähnten technischen Anforderungen sehr gut, sodass bei diesem Kriterium lediglich fünf Punkte abgezogen werden, da die Länge des Fahrzeuges nicht dem Lastenheft entspricht. 

Es handelt sich um einen Niederflur-Bus mit Rollstuhlrampe. Zudem bietet das Fahrzeug Platz für zwei Rollstühle. Das Fahrzeug verfügt über Kneeling an der Einstiegsseite. Alle Fahrgastsitzplätze werden mit Drei-Punkt-Sicherheitsgurten ausgestattet und an allen Abschrankungen von Fahrgastsitzen in Fahrtrichtung sind Kinnschutzpolster angebracht, sodass eine maximale Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen bezüglich des Fahrerarbeitsplatzes werden alle erfüllt. 

Das Angebot erhält 35 Punkte.

  • Nachhaltigkeit/Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges: 5 Punkte 

Bei der Bewertung des Angebotes wurden vor allem folgende Aspekte in Betracht gezogen:  

  • Antriebstechnik 
  • verwendetes Kältemittel zur Klimatisierung   
  • Reifendruckkontrollsystem  

Ein Reifendruckkontrollsystem ist vorhanden, was als positiv zu bewerten ist. Da das Fahrzeug jedoch über einen Dieselantrieb verfügt und nicht über einen Hybridantrieb und da das verwendete Kältemittel halogeniert ist, erhält das Angebot in diesem Kriterium lediglich 2 von 5 Punkten. 

  • Alter des Fahrzeuges: 5 Punkte 

Die Anzahl Punkte wird anhand folgender Formel berechnet:  

Anzahl Punkte = 5 - (0,8 * 0) 
= 5 

Es handelt sich um ein Neufahrzeug, daher erhält das Angebot 5 Punkte. 

  • Kundendienst: 30 Punkte 

Bei der Bewertung des Angebots wurden folgende Aspekte in Betracht gezogen:  

  • Ersatzfahrzeug   
  • Garantiebeschreibung  
  • technische Kontrolle  
  • Unterhalts- und Reparaturarbeiten  
  • eventuelle Kaskoversicherung  

Da das Angebot kein Ersatzfahrzeug und keine Kaskoversicherung enthält, werden dem Angebot 10 Punkte abgezogen. Das Angebot erhält 20 Punkte. 

Der Bieter A.M. Buses erhält für sein Angebot 82/100 Punkte und somit den Zuschlag für den vorliegenden Auftrag. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Auftrag beginnt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeuges und endet spätestens nach Ablauf der Vertragsdauer. Die Dauer des angebotenen Vertrages beträgt 120 Monate. 

Der angebotene monatliche Preis für die Vermietung des Fahrzeuges liegt bei 3.246,00 EUR ohne Mehrwertsteuer. 

Die finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft inklusive 21% Mehrwertsteuer betragen somit für die gesamte Auftragsdauer 471.319,20 EUR

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Gesetz vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen  
  • Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 30. März 2021; 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen