Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich des zusätzlichen Urlaubstages für die Jahre 2021 und 2022 an die SOS-Hilfe VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt der SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss zum Ausgleich des zusätzlichen Urlaubstages für die Jahre 2021 und 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Aufgrund des Rahmenabkommens 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nicht-kommerziellen Sektor der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des kollektiven Arbeitsabkommens der Paritätischen Unterkommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 24. September 2021 wird Arbeitnehmern der Familien- und Seniorenhilfsdienste, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst werden und die der Zuständigkeit der Paritätischen Unterkommission 318.01 unterliegen neben den gesetzlichen Urlaubstagen ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt. Dieses kollektive Arbeitsabkommen trat am 1. Januar 2021 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die SOS-Hilfe VoG hat sich dazu entschieden, dieses Rahmenabkommen umzusetzen. Aufgrund der späten Verabschiedung des Rahmenabkommens wird der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der SOS-Hilfe VoG wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zum Ausgleich des zusätzlichen Urlaubstages für die Jahre 2021 und 2022 ein Zuschuss in Höhe von 10.374,51 EUR gewährt.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104; 
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nicht-kommerziellen Sektor der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Kollektives Arbeitsabkommen vom 20. Dezember 2021 über die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstages 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2022; 
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich des zusätzlichen Urlaubstages für die Jahre 2021 und 2022 an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2022.