Sitzung vom 22. Dezember 2022

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die VoG Seniorenzentrum St. Franziskus

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der VoG Seniorenzentrum St. Franziskus, mit Sitz Hufengasse 2 in 4700 Eupen, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 300.000 EUR (dreihunderttausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Als Folge der Pandemie sind die Einnahmen der Einrichtung eingebrochen. Hinzu kommen laufende Bauvorhaben, die nicht zu Ende geführt werden können, ohne die Liquidität einzuschränken. Letzteres würde bedeuten, dass Gehälter und Sozialleistungen kurzfristig nicht mehr ausbezahlt werden können. Nach Abschluss der Bauvorhaben erwartet die Einrichtung die Auszahlung ausstehender Zuschüsse, die die Liquidität wieder gewährleisten. 

Die VoG Seniorenzentrum St. Franziskus Eupen beantragt ein zinsloses Darlehen in Höhe von 300.000 EUR zur Überbrückung seines Liquiditätsengpasses. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2022 eingetragen sind. 

4. Gutachten: 

  • Gutachten des externen Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro Weynand, Eynatten vom 16.12.2022 
  • Gutachten 766 wurde beantragt. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.