Sitzung vom 15. Dezember 2022

Beschluss der Regierung zur Bildung eines Referats im Fachbereich Informatik sowie von drei Referaten im Fachbereich Finanzen des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt die Bildung eines Referats „Fachanwendungen“ im Fachbereich Informatik sowie der Referate „Buchhaltung Ministerium“, „Buchhaltung Dienste mit getrennter Geschäftsführung“ und „Buchhaltung Einrichtungen öffentlichen Interesses“ im Fachbereich Finanzen des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der Erlass der Regierung vom 28. Oktober 2021 optierte bei der Einführung der Referate für eine flexible Lösung, die es erlaubt, den sehr verschiedenen Bedürfnissen der Fachbereiche gerecht zu werden.

Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Informatik hat in diesem Rahmen den Antrag zur Bildung eines Referats „Fachanwendungen“ gestellt, das neben den bereits vorhandenen Referaten „IT-Support“ und „IT-Unterricht“ gebildet und die restlichen sechs Mitarbeiter des Fachbereichs aufnehmen soll.   Der Fachbereich umfasst neben dem Fachbereichsleiter insgesamt 16 Mitarbeiter. Der Antrag wurde vom Direktionsrat am 22.11.2022 genehmigt und führt zum entsprechenden Vorschlag an die Regierung.

Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Finanzen hat in diesem Rahmen den Antrag zur Bildung folgender Referate gestellt (angegeben mit der voraussichtlichen jeweiligen Mitarbeiterzahl): „Buchhaltung Ministerium“ (7), „Buchhaltung Dienste mit getrennter Geschäftsführung“ (6) und „Buchhaltung Einrichtungen öffentlichen Interesses“ (5).  Der Fachbereich umfasst neben dem Fachbereichsleiter insgesamt 20 Mitarbeiter.

Nach dem Einverständnis der Regierung zur Bildung der vorgeschlagenen Referate können in den betroffenen Fachbereichen die fachbereichsinternen Aufrufe zur Bewerbung als Referatsleiter erfolgen.  Über die Bestellungen wird die Regierung entscheiden.

Die Einzelbegründungen zur Bildung der Referate wurden von den Fachbereichsleitern dargelegt (Anlagen) und vom Direktionsrat genehmigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Schaffung von Referaten zeitigt für sich keine finanziellen Folgen.

4. Gutachten: 

Vorschlag des Direktionsrates in seiner Sitzung vom 22. November 2022 (Fb Informatik) und vom 5. Dezember 2022 (Fb Finanzen)

5. Rechtsgrundlage: 

Erlass der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, insbesondere die Artikel 11.1 und 11.3, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 28. Oktober 2021.