Sitzung vom 8. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 17. April 2008 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter im Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 17. April 2008 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter im Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 121quinquies des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens setzt der Schulträger zur Bezeichnung von Schulleitern eine unabhängige Kommission ein, deren Aufgabe darin besteht, mit allen zulässigen Bewerbern ein Bewerbungsgespräch zu führen und in der Folge eine Klassierung der Kandidaten zu erstellen. Die Kommission stützt sich unter anderem auf den Strategie- und Aktionsplan des Bewerbers und auf ein Bewerbungsgespräch. Auswahlkriterium bei der Bezeichnung bilden die pädagogische Qualifikation und die Berufserfahrung.  

Durch vorliegenden Erlass werden folgende Änderungen im Erlass zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter im Gemeinschaftsunterrichtswesen vorgenommen: 

  • Frau Rebecca Sauer wird in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende durch Herrn Stefan Recker, Leiter des Fachbereichs Unterrichtspersonal im Ministerium, ersetzt; 
  • Herr Yvan Verbauwhede wird in seiner Funktion als effektives Mitglied, das nicht zu den Personalmitgliedern des Ministeriums gehört und über Fachkenntnisse im Bereich des Bildungswesens verfügt, durch Herrn Marc Weber, Koordinator der Schulentwicklungsberatung am Institut de Formation de l’Education Nationale (IFEN) in Luxemburg, ersetzt; 
  • Frau Darinka Kreutz wird in ihrer Funktion als Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse auf dienstrechtlicher Ebene verfügt (Ersatzmitglied), durch Frau Kelly Zimmermann, Referentin im Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums, ersetzt. 
  • Frau Ruth Meyering und Herr Jean-Louis Leroy werden in ihrer Funktion als Ersatzmitglieder, die nicht zu den Personalmitgliedern des Ministeriums gehören und über Fachkenntnisse im Bereich des Bildungswesens verfügen, durch Frau Vera Götte, Schulentwicklungsberaterin im Bildungsbüro der Städteregion Aachen, und Herrn Christian Schwarz, Schulentwicklungsberater am Institut de Formation de l’Education Nationale (IFEN) in Luxemburg, ersetzt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens 
  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens