Sitzung vom 8. Dezember 2022

Fünfter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den fünften Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 mit der VoG Jugendbüro in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen

Auf Grundlage des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit hat die Regierung am 24. November 2015 den zweiten Geschäftsführungsvertrag mit dem Jugendbüro für den Förderzeitraum 2016-2020 abgeschlossen. 

Ein erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 wurde am 20. Dezember 2016 von der Regierung verabschiedet. 

Ein zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2021 wurde am 11. Februar 2020 von der Regierung verabschiedet. 

Ein dritter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 wurde am 17. Juni 2021 von der Regierung verabschiedet. 

Ein vierter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 wurde am 13. Oktober 2022 von der Regierung verabschiedet.

Aufgrund des Beschlusses der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung rekurrenter Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen, muss im Rahmen des Geschäftsführungsvertrags mit der VoG Jugendbüro die Zuschusshöhe für das Haushaltsjahr 2022 um 3% erhöht werden.

Ein entsprechender fünfter Nachtrag, der eine Abänderung des Artikels VII Punkt 3 des Geschäftsführungsvertrags vornimmt, ist erforderlich. Die Verabschiedung des fünften Nachtrags geschieht vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zur Verabschiedung des Dekretentwurfs zur zweiten Anpassung des Dekretes vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Zuschusshöhe für das Haushaltsjahr 2022 wird auf insgesamt 738.376,80 EUR erhöht.   

Eine einmalige Ausgleichzahlung des Zuschusses in Höhe von 21.506,12 EUR zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 11, Zuweisung 33.23 wird im Dezember 2022 an das Jugendbüro ausgezahlt.

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 1. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit 
  • Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 mit der VoG Jugendbüro in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2020 vom 20. Dezember 2016 
  • Zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2021 vom 11. Februar 2020  
  • Dritter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 vom 17. Juni 2021 
  • Vierter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2022 vom 13. Oktober 2022