Sitzung vom 24. November 2022

Erlass der Regierung zur Anerkennung der VoG “Interessensgemeinschaft der Fußballvereine der Deutschsprachigen Gemeinschaft – I.F.D.G.“ als Sportfachverband für die Sportart Fußball in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Anerkennung der VoG “Interessensgemeinschaft der Fußballvereine der Deutschsprachigen Gemeinschaft – I.F.D.G.“ als Sportfachverband für die Sportart Fußball in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 9 des Sportdekretes vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, besagt, dass nach vorherigem Gutachten des Dachverbandes die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft pro Sportart nur einen Sportfachverband anerkennt. Bislang bestanden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwei Sportfachverbände für die Sportart Fußball: 

  • die Interessengemeinschaft der Fußballvereine der Deutschsprachigen Gemeinschaft – I.F.D.G.“ (auch Fußball Ostbelgien genannt),  
  • der Eupener Amateurfußballverband (EAFV). 

Hintergrund ist, dass man mit Artikel 9 des Sportdekretes vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, erreichen wollte, dass es pro Sportart nur einen Sportfachverband geben darf, um dadurch Synergien zu erreichen. Der Begriff „Sportart“ bezeichnet ein durch bestimmte Regeln organisiertes Teilgebiet des Sports. Die Regeln, nach denen der Fußballsport praktiziert wird, werden von den übergeordneten Verbänden FIFA (weltweit) und UEFA (Europa) und auf belgischer Ebene vom Belgischen Fußballverband bestimmt. Fußball Ostbelgien und der Eupener Amateurfußballverband praktizieren ihren Sport nach diesen Regularien. 

Mit den Schreiben der zuständigen Ministerin vom 19. Juli 2022 an die beiden betroffenen Sportfachverbände wurde diesen mitgeteilt, dass sie zum 1. Oktober 2022 einen Antrag einreichen können, um als einziger Sportfachverband für die Sportart Fußball in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt zu werden.

Am 1. Oktober 2022 lag nur ein Antrag vor, um als Sportfachverband Fußball anerkannt zu werden. Der Antragsteller Fußball Ostbelgien reichte seinen Antrag am 30. September 2022 ein. Der Leitverband des Ostbelgischen Sports legte am 6. Oktober 2022 ein positives Gutachten zu diesem Antrag vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bezuschussung der VoG “Interessensgemeinschaft der Fußballvereine der Deutschsprachigen Gemeinschaft – I.F.D.G.“ als Sportfachverband für die Sportart Fußball in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird über den Haushaltsposten 40.16.33.42 gewährleistet. Die jährliche Fördersumme wird über Artikel 16 des Sportdekretes vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, bestimmt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Leitverbandes des Ostbelgischen Sports vom 6. Oktober 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Sportdekret vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde.