Sitzung vom 24. November 2022

Erlass zur Festlegung einer Indexanpassung für die Sozialhilfedotation der neun Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt den neun Öffentlichen Sozialhilfezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Indexanpassung auf die Sozialhilfedotation in Höhe von 47.855,06 € für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft legt die Kriterien zur Verteilung unter den neun ÖSHZ fest. Diese Kriterien finden auf die Verteilung der Sozialhilfedotation für das Jahr 2022 Anwendung. 

Die Sozialhilfedotation wird in Anwendung der Artikel 14 und 15 dieses Dekretes gemäß folgenden Kriterien zwischen den Öffentlichen Sozialhilfezentren verteilt:

  • fünf Prozent zu gleichen Teilen (Basisdotation); 
  • sieben Prozent im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner, die als negative Kreditnehmer registriert sind;  
  • acht Prozent im Verhältnis zur Anzahl Empfänger der gleichgestellten Sozialhilfe; 
  • zehn Prozent im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner, deren Alter über der durchschnittlichen Lebenserwartung der belgischen Bevölkerung liegt; 
  • zwölf Prozent im Verhältnis zur Anzahl Notaufnahmewohnungen auf dem Gemeindegebiet; 
  • zwanzig Prozent im Verhältnis zur Anzahl anerkannter Altenheimbetten und anerkannter Alten- und Pflegeheimbetten in Einrichtungen, deren Defizit ganz oder teilweise durch das Öffentliche Sozialhilfezentrum oder die Gemeinde getragen wird; 
  • achtunddreißig Prozent im Verhältnis zur Anzahl Einwohner, die Eingliederungseinkommen erhalten. 

Für die verwendeten Messgrößen gelten die Durchschnittszahlen der letzten sechs Jahre.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Eine Indexanpassung in Höhe von 47.855,06 EUR wird für die Sozialhilfedotation an die neun ÖSHZ der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Ebenfalls wurde die Sozialhilfedotation des Monats Dezember in Höhe von 199.320,30 EUR nach der 1. Haushaltsanpassung festgelegt und anschließend die Auszahlung vorgenommen. 

Die Mittel werden wie folgt verteilt: 

 

Zahlung Dezember 2022 

Indexanpassung 2022 

Amel 

9.346,68 EUR 

2.244,15 EUR 

Büllingen 

9.672,17 EUR 

2.323,92 EUR 

Burg-Reuland 

7.068,83 EUR 

1.698,10 EUR 

Bütgenbach 

9.949,86 EUR 

2.388,66 EUR 

St.Vith 

20.936,82 EUR 

5.027,30 EUR 

Eupen 

85.736,47 EUR 

20.577,31 EUR 

Kelmis 

34.083,72 EUR 

8.181,91 EUR 

Lontzen 

6.928,01 EUR 

1.665,36 EUR 

Raeren 

15.597,74 EUR 

3.748,35 EUR 

Total 

199.320,30 EUR 

47.855,06 EUR 

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022 OB 50, Pr. 15, Zw. 43.21.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. und 14. November liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1; zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2020; 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 14 und 15