Sitzung vom 18. November 2022

Verabschiedung des Entwurfs des zweiten Anhangs zum Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports VoG (LOS) vom 24. November 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des zweiten Anhangs zum Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Anhang zum Geschäftsführungsvertrag zur Kenntnisnahme zu übermitteln. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2022 wurden zwei Anträge zu einem Sportförderkonzept von anerkannten Sportfachverbänden eingereicht und genehmigt. Mit dem zweiten Anhang zum Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2020 wird LOS das Budget zur Umsetzung der neuen Sportförderkonzepte im Rahmen des Förderzentrums zugewiesen. Der Anhang legt fest, welche Finanzmittel die Deutschsprachige Gemeinschaft 2022 aufgrund der genehmigten Sportförderkonzepte und des Rahmenkonzeptes vom LOS zusätzlich für das Förderzentrum vorsieht, die Bedingungen und die Zahlungsmodalitäten. 

Hintergrund:

Zu den Aufgaben von LOS gehört der Aufbau eines Förderzentrums. Die Sportfachverbände in der Deutschsprachigen Gemeinschaft waren auch 2022 aufgefordert ein Sportförderkonzept einzureichen. Am 23. und 24. Juni 2022 tagte eine internationale Expertenjury, die die eingereichten Anträge bewertet hat. Isabelle Weykmans, Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, hat in der Folge die Anträge der folgenden Sportfachverbände für die Periode von 2023 bis 2025 mit den ministeriellen Beschlüssen vom 25. Oktober 2022 genehmigt: 

  • Ostbelgischer Tennisverband 
  • Schachverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens 

LOS hat ein entsprechendes Rahmenkonzept zu den genehmigten Sportförderkonzepten erarbeitet und ein Budget dazu aufgestellt. In diesem Budget sind u.a. Posten aus den Sportförderkonzepten der Sportfachverbände übernommen worden, die dem gesamten Förderzentrum zugutekommen sollen. 

Bei der Erstellung des Geschäftsführungsvertrages 2020 war es absehbar, dass das vorgesehene Budget für das Förderzentrum nicht ausreichen wird, weil  

  • man die Sportförderung ausbauen möchte, 
  • eine Antragstellung zu einem Sportförderkonzept in der Regel jährlich möglich ist, 
  • LOS pro aktiv auf die Sportfachverbände zugehen und diese ermutigen soll,  
  • LOS bei den Entwürfen der Sportförderkonzepte unterstützen soll. 

Das Förderzentrum wird ausschließlich von LOS verwaltet, so dass die genehmigten Summen in den Finanzplänen der Anträge der Sportfachverbände ausschließlich an LOS übertragen werden. Dazu kommt das Budget für das Rahmenkonzept von LOS.

Ein Sportfachverband, der ein Sportförderkonzept zusammen mit LOS umsetzt, muss 20 % der Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen, so dass der Zuschuss maximal 80 % der Gesamtkosten beträgt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erfüllung der Aufgaben des Dachverbands des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt die Deutschsprachige Gemeinschaft LOS eine jährliche Dotation. Im Geschäftsführungsvertrag ist bereits eine Grundsumme für das Förderzentrum vorgesehen. Da diese Summe nicht alle Kosten der genehmigten Sportförderkonzepte und des Rahmenkonzeptes deckt, wird das zusätzliche Budget aufgrund der Antragsrunde 2022 in diesem Anhang zum Geschäftsführungsvertrag festgelegt.

Die Dotationen werden über den Haushaltsposten 40.16-33.42 in monatliche Zwölftel ausgezahlt, soweit ein Dekret nichts anderes bestimmt.

Die folgende Tabelle zeigt die Kostenaufstellung aufgrund der 2022 genehmigten Sportförderkonzepte (ohne Eigenmittel) und des Rahmenplanes des Förderzentrums:

  

2023 

2024* 

Sportabteilungen (80%) 

153.000,00 € 

163.000,00 € 

Förderzentrum LOS  

18.000,00 € 

19.000,00 € 

Total FZ LOS 

171.000,00 € 

182.000,00 € 

      *Im Jahr 2024 wurde ein Index von 1,25% vorgesehen.

Das Budget der beiden genehmigten Sportförderkonzepte teilt sich folgendermaßen für die Jahre 2023 und 2024 auf:

  • Im Jahr 2024 wurde ein Index von 1,25% vorgesehen.  

Zu den für das Förderzentrum bereits festgelegten Budget im Geschäftsführungsvertrag und dem ersten Anhang zum Geschäftsführungsvertrag aus dem Jahre 2021 kommt der Betrag von 353.000 € für die Sportförderkonzepte der Sportfachverbände Tennis und Schach für die Jahre 2023 und 2024 hinzu.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • das Sportdekret vom 19. April 2004, ersetzt durch das Dekret vom 22. Juni 2020; 
  • das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 105.  
  • Beschluss zur Genehmigung des Sportförderkonzeptes vom Ostbelgischen Tennisverband im Rahmen des Förderzentrums des Dachverbandes für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 25. Oktober 2022. 
  • Beschluss zur Genehmigung des Sportförderkonzeptes vom Schachverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des Förderzentrums des Dachverbandes für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 25. Oktober 2022.