Sitzung vom 18. November 2022

Beendigung des Vertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich der Ukraine Krise 2022-2023 - Sozialer Übersetzerdienst, TRADUKO

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Beendigung des Vertrages mit dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich der Ukraine Krise 2022-2023 - Sozialer Übersetzerdienst, TRADUKO.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Am 24. Februar 2022 ist das russische Militär in der Ukraine eingezogen. Es hat zur Folge, dass sich die europäischen Mitgliedstaaten auf einen Massenzustrom von ukrainischen Flüchtlingen vorbereiten mussten. Die EU verabschiedete am 4. März 2022, dass die ukrainischen Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel auf Basis der Richtlinie 2001/55/EG-Vorübergehender Schutz bei einem Massenzustrom von Vertriebenen gewährt bekommen. Den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird ein vorübergehender Schutz ermöglicht, der den Rechten eines europäischen Bürgers entsprechen. Dies bedeutet, dass viele Dienste (ÖSHZ, Gemeinden, RZKB, Krankenversicherungen usw.) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den ukrainischen Flüchtlingen in Kontakt kommen werden.

Nachdem die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem sozialen Übersetzerdienst, Traduko, angesiedelt bei Info-Integration den Auftrag vergeben hatte ukrainische Übersetzer einzustellen, wurde nach wenigen Monaten die Problematik zum Verständnis der Zuständigkeit der Vorgesetzten bei den Übersetzerinnen im Aufnahmezentrum Worriken erkennbar. Die Vorgesetzten der Übersetzerinnen sind das Belgische Rote Kreuz, aber diese waren selten vor Ort und kein direkter Ansprechpartner in den täglichen Aufgaben im Aufnahmezentrum Worriken.

Aufgrund dieser Tatsache wird das zuständige Personal nicht mehr über das Belgische Rote Kreuz für die Aufgaben im Aufnahmezentrum Worriken eingestellt, sondern über den Personaldienst des Aufnahmezentrums Worriken selbst im Rahmen der Ukraine Krise.

Die Vertragspartner haben sich im beidseitigen Einvernehmen, dazu entschieden den Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz vom 19. Juli 2022 basierend auf dem Artikel 7 - Kontroll- und Strafbestimmungen sowie auf dem Artikel 15 - Schlussbestimmungen des Vertrages vom 10. Januar 2022 vorzeitig zu beenden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft  
  • Erlass vom 4. Oktober 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;