Sitzung vom 15. September 2022

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form einer Finanzierung des Umbaus und Neubaus von Gebäuden mit Audit und technisch-finanzieller Projektbegleitung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Beschluss zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form einer Finanzierung des Umbaus und Neubaus von Gebäuden mit Audit und technisch-finanzieller Projektbegleitung für die DgG Gemeinschaftszentren an die Belfius Banque. 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die fünf Zentren, die von der Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren geleitet werden, haben einen besonderen Stellenwert für die Deutschsprachige Gemeinschaft und insbesondere auch für den Tourismus sowie für die Standortmarke Ostbelgien. 

Die Direktion der DgG Gemeinschaftszentren wurde von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Umsetzung einer ganzheitlichen Strategiekonzeption für die verschiedenen Zentren beauftragt. Einer der Schwerpunkte dieser Konzeption liegt beim Sport- und Ferienpark Worriken, der im Bereich vom Sporttourismus das Aushängeschild der Region ist und bleiben soll. Zwecks Begleitung der baulichen Maßnahmen soll ein Dienstleister die Direktion zum einen im Rahmen der Finanzierung und zum anderen für die technische Projektbegleitung (Audit der Gebäude, Erstellung der Lastenhefte und Begleitung der Bauphase) unterstützend zur Seite stehen.

Hierfür wurde ein Lastenheft erstellt, welches in der Regierungssitzung vom 14. April 2022 genehmigt wurde. Das Vergabeverfahren ist ein offenes Verfahren.

Das Lastenheft wurde am 5. Juli 2022 zur Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen (E-Procurement) sowie im Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht. Die Angebote mussten bis zum 4. August 2022 eingereicht werden.

Zum 4. August 2022 lag ein einziges Angebot des Bieters Belfius Banque vor. 

Bei Prüfung der Angebotsunterlagen wurde festgestellt, dass der Bieter den Bestimmungen zum Zugangsrecht sowie den Auswahlkriterien genügt und das Angebot keine Unregelmäßigkeiten aufweist. Somit konnte dieses Angebot für die Angebotsauswertung berücksichtigt werden, bei der festgestellt wurde, dass alle Zuschlagskriterien erfüllt sind. 

Auf Grundlage der Auswertung des Angebots des einzigen Bieters und anhand der im Lastenheft beschriebenen Zuschlagskriterien wird die Belfius Banque mit der Durchführung des Dienstleistungsauftrags in Form einer Finanzierung des Umbaus und Neubaus von Gebäuden mit Audit und technisch-finanzieller Projektbegleitung für die DgG Gemeinschaftszentren beauftragt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Kosten eines physischen Audits eines Energieaudits, den Kosten für das Projektmanagement sowie den Finanzierungskosten zusammen. Die definitiven Kosten werden erst bei Bestimmung des genauen Bauvolumens und bei Abschluss der dementsprechenden Bau- und Finanzierungsverträge bekannt sein. 

Das seitens Belfius hinterlegte Angebot berücksichtig in seiner Kalkulation folgende Elemente.

Audit und Projektmanagement 

 

 

Energieaudit 

52.000,00 € 

 

8 Gebäude, laut. Lastenheft 

Physisches Audit 

52.000,00 € 

 

8 Gebäude, laut Lastenheft 

Projektmanagement 

540.000,00 € 

 

Einmalige Kosten in Höhe von 0,9% des 

Betrages des Gesamtbauvolumens 

Zusätzliche Prozedur 

50.000,00 € 

 

2 zusätzliche Prozeduren 

 

694.000,00 € 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung 

 

 

 

Zinsen 

1.449.383,00 € 

 

Simulation einer Zinskostenberechnung  

bei einem festen fiktiven Zinssatz von 

2,76% und einem Anleihebetrag in Höhe 

von 5.000.000 € bei einer Dauer von 20 Jahren 

Bereitstellung Kapital 

15.000,00 € 

 

 

 

1.464.383,00 € 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten 

2.158.383,00 € 

 

 

 

Alle diesbezüglichen Ausgaben gehen zu Lasten der DgG Gemeinschaftszentren und werden sowohl in den Verpflichtungs- als auch in den Ausgabeermächtigungen der Haushaltspläne der kommenden Jahre vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. August 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge  
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen  
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge  
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen