Sitzung vom 8. September 2022

Projekt Kinderbetreuung – Auffangstruktur für Flüchtlinge in Worriken - Konvention

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Februar 2022 brach ein Krieg in der Ukraine aus. Infolgedessen sind ukrainische Flüchtlinge unter anderem in Belgien angekommen. Zum 1. April 2022 eröffnete im Sport-, Freizeit- und Touristikzentrum Worriken in der Gemeinde Bütgenbach, nachfolgend Worriken genannt, eine Auffangstruktur für Flüchtlinge aus der Ukraine. Als Teil dieser Auffangstruktur wurde eine Notbetreuung eingerichtet. Sie soll Familien unterstützen, begleiten und entlasten. Die Notbetreuung ist ein Hilfsangebot für die ersten Monate nach Ankunft der Flüchtlinge in Belgien. Anschließend sollen die Kinder in die reguläre Kinderbetreuung wechseln.

Das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung, hiernach der Träger genannt, ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die größte Anlaufstelle außerhalb des Schulwesens, die sich mit der Gründung, der Organisation und der Begleitung von Betreuungseinrichtungen befasst. Überwacht wird der Träger durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Aus diesen Gründen ist der Träger geeignet, die Notbetreuung in Worriken zu organisieren und durchzuführen. 

In Worriken werden primär Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut. Nach eigenem Ermessen kann der Träger in Ausnahmefällen ebenfalls Kinder zwischen 4-12 Jahren betreuen. In der Betreuungsstruktur gewährleistet der Träger eine sichere Umgebung für die Kinder. 

Zur Unterstützung der Kinderbetreuer setzt der Träger administratives Personal ein, welches die Einschreibungen der Kinder vornimmt und den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten gewährleistet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ehrenamtliche und Praktikanten als zusätzliche Hilfe in der Kinderbetreuung einzustellen.  

Der vor Beginn der Notbetreuung mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossene Betreuungsvertrag wird ins Ukrainische übersetzt, sodass die Verständlichkeit des Betreuungsvertrags für die Erziehungsberechtigten gewährleistet ist. 

Die Notbetreuung in Worriken wird für die Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2022 kostenlos angeboten. Ab dem 1. Juli 2022 erfolgt die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten in Form einer zu zahlenden Tagespauschale gemäß der Tabelle zur Kostenbeteiligung im Anhang zum Erlass vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung. 

Für Flüchtlinge, die nach dem 30. Juni 2022 in Worriken ankommen, wird die Betreuung im ersten Monat nach ihrer Ankunft kostenlos angeboten. Anschließend erfolgt die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten in Form einer zu zahlenden Tagespauschale gemäß der Tabelle zur Kostenbeteiligung im Anhang zum Erlass vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung. 

Dies ermöglicht den Erziehungsberechtigten, im ersten Monat nach ihrer Ankunft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen längeren Aufenthalt in Belgien vorzubereiten.

Ab dem 1. Juli 2022 muss die durchschnittliche Anwesenheit monatlich mindestens zwei Kinder pro Kinderbetreuer betragen, damit die Betreuungsstruktur geöffnet bleibt. So wird eine angemessene Auslastung sichergestellt. 

Erziehungsberechtigte, die nicht aus der Ukraine geflüchtet sind, aber einen Sprachkurs in Worriken belegen, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, ihre Kinder während der Dauer der Sprachkurse in Worriken betreuen zu lassen. Die räumliche Nähe zwischen den Sprachkursen und der Kinderbetreuung erleichtert es den Erziehungsberechtigten, an den Sprachkursen teilzunehmen.

Die Notbetreuung wurde auf Wunsch der Regierung errichtet. Aus diesem Grund erhält der Träger zur Durchführung der Kinderbetreuung einen Zuschuss für annehmbare Personal- und Funktionskosten, der 100% der effektiven Personal- und Funktionskosten entspricht.  

Die Aufteilung der Räumlichkeiten erfordert die dauerhafte Präsenz von mindestens zwei Personen, wovon mindestens eine Person ein Kinderbetreuer ist. Aus diesem Grund erhält der Träger einen Zuschuss für die annehmbaren Personalkosten gemäß folgender kumulativer Tabelle:

Anwesenheiten Kinder 

Anzahl VZÄ Kinderbetreuer 

0-6 

7-9 

10-12 

13-15 

Als annehmbare Funktionskosten gelten Kosten für die Anschaffung von pädagogischem Material und Ausstattungs- sowie Ausrüstungskosten. Nach der Unterzeichnung der Konvention erhält der Träger eine Vorschusszahlung in Höhe von 10.000 €. Der Restbetrag wird nach Prüfung der Belege erstattet. Die von den Erziehungsberechtigten gezahlte Tagespauschale wird von den Kosten in Abzug gebracht. 

Auf diese Art und Weise werden nur die effektiven Kosten der Notbetreuung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft übernommen. 

Die Konvention mit dem Träger wird für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 aufgesetzt. Ende des Jahres 2022 wird analysiert, ob die Konvention verlängert wird. Dies ist mehrmalig für jeweils ein Jahr möglich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Träger schätzt die Kosten für die Ausstattung und das pädagogische Material auf rund 20.000 €. Bisher wurden bereits Anschaffungen in Höhe von 10.947 € getätigt.

Für die Bezuschussung der Personalkosten findet der Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich Anwendung. Kinderbetreuer, die über das entsprechende Diplom verfügen, werden gemäß diesem Erlass nach Barema 8 bezahlt. Für die Schätzung der Gehaltskosten wird mit einem Dienstalter von 10 Jahren gerechnet. Aktuell arbeiten 2,5 VZÄ in der Kinderbetreuung in Worriken. Somit wird die Bezuschussung der Personalkosten für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auf 95.600 € geschätzt.

In der ersten Haushaltsanpassung des Jahres 2022 wurden 200.000 € im Posten 50/23/33.02 für die Notbetreuung in Worriken vorgesehen. Für das Jahr 2023 wurden ebenfalls 200.000 € auf demselben Posten vorgesehen.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. August 2022 liegt vor. 
  • Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 29. August 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Rechtliche Grundlage der Konvention ist Artikel 202 des Regierungserlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, der örtlich begrenzte Projekte der Kinderbetreuung vorsieht.