Sitzung vom 30. Juni 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. April 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. April 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014 und dem Dekret vom 31. März 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien - geschaffen.  Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen, der Gemeinden, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates wurden durch den Erlass vom 25. April 2019 für eine neue Mandatsdauer von 5 Jahren bestellt. 

Auf Vorschlag der CSC wird in dem vorerwähnten Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen das bisherige Ersatzmitglied für den Verband der christlichen Gewerkschaften der öffentlichen Dienste (CSC), Herr Thomas Tychon, als effektives Mitglied bestellt, während Herr Guido Reuter, bisher effektives Mitglied für die CSC, als Ersatzmitglied bestellt wird. 

Auf Vorschlag der CGSP wird in demselben Erlass das effektive Mitglied für die Allgemeine Zentrale der öffentlichen Dienste (CGSP), Frau Laurie Van Isacker, durch Herrn Adrien Nuijten und das bisherige Ersatzmitglied für die CGSP, Herr Anton Weber, durch Herrn Danny Laschet ersetzt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. Juni 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen