Sitzung vom 30. Juni 2022

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG S.I.A. für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. 

Zu den Basisaufgaben der VoG S.I.A. gehören: 

  • die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft; 
  • das betreute Einzelwohnen; 
  • der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende. 

Die Regierung hat am 21. Februar 2022 einen Grundsatzbeschluss über die rekurrente zweiprozentige Erhöhung der bezuschussten Summen ab 2022 gefasst, um die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen zu unterstützen. Die beschlossene Zuschusserhöhung ist komplementär zu den bereits festgelegten jährlichen Zuschusssteigerungsraten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuschüsse für das Jahr 2022 werden um zwei Prozent erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung der Basisbezuschussung von 7.817,00 EUR und einem Gesamtbasiszuschuss von 398.657,00 EUR sowie einer Erhöhung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 202,00 EUR und einem Gesamtzuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 10.322,00 EUR.

Diese Gesamtzuschüsse werden für die Jahre 2023 und 2024 um die bereits im Geschäftsführungsvertrag festgelegte jährliche Zuschusssteigerungsrate von 1,25 Prozent erhöht. Für das Jahr 2023 entspricht dies einer Erhöhung der Basisbezuschussung von 7.910,00 EUR und einem Gesamtbasiszuschuss von 403.640,00 EUR sowie einer Erhöhung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 201,00 EUR und einem Gesamtzuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 10.451,00 EUR. Für das Jahr 2024 entspricht dies einer Erhöhung der Basisbezuschussung von 8.006,00 EUR und einem Gesamtbasiszuschuss von 408.686,00 EUR sowie einer Erhöhung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 202,00 EUR und einem Gesamtzuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von 10.582,00 EUR. 

Die Bezuschussung der VoG S.I.A. erfolgt über den Haushalt 2022, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie es zuletzt abgeändert wurde; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).