Sitzung vom 30. Juni 2022

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik (Mosaik-Zentrum) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen (ÖSHZ Eupen) für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. 

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe; 
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;  
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen; 
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien; 
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten. 

Am 16. Februar 2022 hat das ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum einen Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung eingereicht, um die Überstunden des Personals begleichen zu können, die sich aufgrund einer besonderen Belastung im stationären Bereich seit dem zweiten Halbjahr 2021 angesammelt haben.

Diese besondere Belastung ist insbesondere auf die Betreuung von Minderjährigen zurückzuführen, die eine spezifische und umfangreiche Begleitung benötigen, beispielsweise aufgrund von Doppeldiagnosen, psychiatrischen Auffälligkeiten, starken Verhaltensauffälligkeiten und hochgradigen Traumata. Der Betreuungsrahmen des Mosaik-Zentrums ist für solche Aufnahmen nicht ausgelegt. Wenn jedoch nicht zeitnah Plätze in spezialisierten Einrichtungen zur Verfügung stehen, eine Unterbringung aber unvermeidbar erscheint, werden die Aufnahmen dennoch vom Mosaik-Zentrum sichergestellt, bis eine geeignete Alternative gefunden wird. Diese Aufnahmen erfordern eine umfangreichere und zeitintensivere Betreuung, da sie von Krisensituationen geprägt sind, die sich auf die Gruppendynamik und auf das Verhalten einzelner Kinder auswirken.

Diese erhöhte Betreuungsintensität muss vom bestehenden Personalkader aufgefangen werden, was unweigerlich zu Überstunden des Personals führt. Ein flexibler Einsatz von Personal aus dem ambulanten Bereich zur Entlastung des Personals im stationären Bereich ist derzeit nur begrenzt möglich, da auch hier mit Wartelisten gearbeitet wird.

Zudem haben die Auswirkungen der Corona-Krise die Situation verschärft.

Um die Überstunden abbauen zu können, hat das Mosaik-Zentrum eine Aufstockung seines Personalkaders um zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) beantragt, 1,5 VZÄ für den stationären Bereich und 0,5 VZÄ für den ambulanten Bereich. Zur Finanzierung des erhöhten Personalkaders entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 113.683,00 EUR. 

Am 15. März 2022 hat die Regierung beschlossen, dem Antrag des ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum vom 16. Februar 2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments, stattzugeben.

Zusätzlich hat die Regierung am 21. Februar 2022 einen Grundsatzbeschluss über die rekurrente zweiprozentige Erhöhung der bezuschussten Summen ab 2022 gefasst, um die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen zu unterstützen. Die beschlossene Zuschusserhöhung ist komplementär zu den bereits festgelegten jährlichen Zuschusssteigerungsraten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss für das Jahr 2022 wird um zwei Prozent erhöht. Zusätzlich wird dem Zuschuss für das Jahr 2022 der Betrag für zwei Vollzeitäquivalente in Höhe von 113.683,00 EUR angerechnet. Dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 167.285,00 EUR und einem Gesamtzuschuss von 2.847.375,00 EUR.  

Dieser Gesamtzuschuss wird für die Jahre 2023 und 2024 um die bereits im Geschäftsführungsvertrag festgelegte jährliche Zuschusssteigerungsraten von 1,25 Prozent erhöht. Für das Jahr 2023 entspricht dies einer Erhöhung von 169.367,00 EUR und einem Gesamtzuschuss von 2.882.967,00 EUR und für das Jahr 2024 einer Erhöhung von 171.484,00 EUR und einem Gesamtzuschuss von 2.919.004,00 EUR. 

Die Bezuschussung des ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum erfolgt über den Haushalt 2022, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 43.21.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie es zuletzt abgeändert wurde; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum.