Sitzung vom 30. Juni 2022

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die VoG Christliche Arbeiterjugend

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ), mit Sitz Katharinenweg 15b in 4701 Kettenis, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 150.000 EUR (hundertfünfzigtausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Intego, ehemals Werkstatt Cardijn und Work and Job, ist ein durch die VoG Christliche Arbeitsjugend (CAJ) betriebenes Ausbildungs- und Integrationsprojekt für arbeitssuchende Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die nicht innerhalb eines Jahres in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt eingegliedert werden können und die einer intensiveren Betreuung in sozialberuflicher Hinsicht bedürfen. Die Angebote sind vielfältig. So setzt sich Intego für die Förderung in der Persönlichkeitsentwicklung ein, auch aber für die Erlangung von fachlichen, überfachlichen und sozialen Kompetenzen.

Zu den wesentlichen Finanzierungsgrundlagen von Intego gehört das gleichnamige ESF-Projekt, das bis Oktober 2022 verlängert wurde.

Aufgrund der Auszahlungsmodalitäten des ESF ist Intego auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung des Projektverlängerungszeitraums angewiesen. In der Tat sieht der ESF vor, gewährte zusätzliche Mittel in Höhe von 150.238,32 EUR erst rückwirkend, nach Erstellung einer Endabrechnung im 2. Halbjahr 2022, auszubezahlen.

Die CAJ beantragt daher ein zinsloses Darlehen in Höhe von 150.000 EUR, um den Zeitraum bis zur Auszahlung der zugesagten ESF-Mittel zu überbrücken.

3. Finanzielle Auswirkungen

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2022 eingetragen sind. 

4. Gutachten: 

  • Gutachten des externen Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro Weynand, Eynatten. 
  • Gutachten der Finanzinspektion vom 17.06.2022. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.