Sitzung vom 7. April 2022

Dekretvorentwurf zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung

1. Beschlussfassung: 

Der Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:  

Der Dekretentwurf hat zum Ziel eine an die aktuellen Begebenheiten angepasste Rechtsgrundlage für die Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung zu schaffen. Außerschulische kulturelle Bildung wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hauptsächlich von den kreativen Ateliers betrieben. Der Entwurf betrifft die Förderung dieser Einrichtungen sowie die Förderung von kreativen Ferienateliers für Kinder und Jugendliche.  

Kulturelle Bildung schafft Zugänge zu Kunst und Kultur sowie eine Auseinandersetzung mit kulturellem Erbe, kultureller Identität und kultureller Vielfalt. Somit ermöglicht kulturelle Bildung kulturelle Teilhabe und Integration. Kulturelle Bildung fördert Kreativität und einen bewussten Umgang mit kultureller Vielfalt. Kulturelle Bildung unterstützt die persönliche Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ermöglicht ein besseres Verständnis für künstlerische und kulturelle Phänomene.  

Kulturelle Bildung bezeichnet den Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen. Im Ergebnis bedeutet kulturelle Bildung die Fähigkeit zur erfolgreichen Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt.  

Die Angebote der kreativen Ateliers vermitteln informelle kulturelle Bildung. Die informelle kulturelle Bildung stellt eine wichtige Ergänzung zur formalen Bildung dar. Hier stehen weniger Rahmenpläne und Lernziele im Vordergrund, sondern die Freude am kreativen Schaffen, das Sich Ausprobieren in verschiedensten künstlerischen Sparten. Dabei werden die Freude an Kunst geweckt und es wird ermöglicht, gegebenenfalls künstlerische Begabungen zu entdecken und zu fördern. Außerschulische kulturelle Bildung leistet einen Beitrag zur Selbstentfaltung Menschen jeden Alters und jeden sozialen Hintergrunds, indem sie ihnen durch das Erlernen verschiedener künstlerischer Techniken und das Näherbringen verschiedener Kunstrichtungen den Zugang zur Kunst ermöglicht. Auch gibt sie ihnen die notwendigen Mittel und Ausbildungen für eine freie künstlerische Betätigung an die Hand, damit sie ihre eigene schöpferische Kreativität entwickeln können. Daneben werden Methodenkompetenz, soziale und personale Kompetenzen gestärkt. Kulturelle Bildung fördert die Entdeckung und Ausübung individueller kultureller, künstlerischer und sozialer Kompetenzen. 

Die kreativen Ateliers übernehmen mit der Vermittlung kultureller Bildung eine wichtige Aufgabe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Anbieter von kreativen Angeboten stehen vor neuen Fragen und Herausforderungen: Wie können die Anbieter attraktiv bleiben? Wie kann der Bedarf an Räumlichkeiten für die Ausführung der Angebote verbessert werden? Wie geht man mit den Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung um? Die kreativen Angebote sind ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Kinderbetreuung, vor allem während der schulfreien Zeit.  

Um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen die kreativen Ateliers finanziell, personell und methodisch neue Anreize bekommen und gestärkt werden.  

Bisher wurde die Förderung der kreativen Ateliers über das Dekret zur Förderung der kreativen Ateliers vom 16. Dezember 2003 geregelt. Die Erhöhung der Fördersummen um ungefähr ein Drittel ist notwendig, da diese seit Inkrafttreten des Dekrets nicht angepasst wurden. Außerdem sollen die Angebote der kreativen Ateliers bezahlbar und so der Zugang zur kulturellen Bildung niederschwellig bleiben. Der Zugang zur kulturellen Bildung soll kein Luxus sein. Um den Kreativen Ateliers mit deutlich mehr kreativen Angeboten einen Anreiz zu geben, werden zusätzliche Zuschusskategorien eingeführt. Die Einführung zwei weiterer Kategorien sowie eine angepasste Aufteilung der neuen und der bestehenden Kategorien je nach Anzahl der Angebote, ermöglicht es den kreativen Ateliers, ihre Angebote im Laufe eines Förderzeitraums zu erweitern oder zu verringern und dafür angemessen bezuschusst zu werden.  

Da sich zahlreiche Ateliers vergrößert haben in den letzten Jahren, ist eine Erweiterung der Zuschusskategorien sinnvoll. Einhergehend mit der Erweiterung der Zuschusskategorien, ist ebenfalls eine Erhöhung der Funktionszuschüsse in den beiden unteren Kategorien. Die Aufwertung der kreativen Ateliers und die damit einhergehende Erhöhung der Fördermittel ermöglicht den kreativen Ateliers, weiterhin eine breitgefächerte Auswahl an kreativen Aktivitäten anzubieten und diese Menschen jeden Alters und jeder Bildungsschicht zugänglich zu machen.  

Kreative Ateliers bieten Aktivitäten in verschiedensten kreativen Sparten an. Um die Kategorisierung als kulturelle Aktivität zu erleichtern, definiert das Dekret zehn kreative Sparten. Um als kreatives Atelier bezuschusst zu werden, muss die Einrichtung einen möglichst großen Mix an Aktivitäten verschiedenster Sparten anbieten. 

Andererseits wird mit dem Dekret die Möglichkeit geschaffen, dass eine Einrichtung sich auf eine dieser kreativen Sparten spezialisiert, so wie in der Vergangenheit bereits geschehen (Kreatives Atelier Bewegung und Tanz in Walhorn). Dieser Möglichkeit wird mit der Einführung sogenannter kreativer Fachateliers Rechnung getragen. 

Eine effiziente und umfassende Vermittlung kultureller Bildung kann nur durch qualifizierte Animatoren gewährleistet werden. Die Bezuschussung der in den kreativen Ateliers angestellten Animatoren wurde bisher über das Dekret vom 23. März 1992 zur Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten der anerkannten [...], kreativen Ateliers geregelt. Ehemals wurden über dieses Dekret die Bezuschussungskriterien aller Animatoren in den Bereichen Jugend, Kultur, Museen, Kreative Ateliers, und Erwachsenenbildung festgelegt.  

Mit Einführung neuer spezifischer Rechtstexte in den einzelnen Bereichen wurden die Bezuschussungskriterien in ebendiesen Rechtstexten aufgenommen. Zukünftig werden die Personalzuschüsse für die anerkannten kreativen Ateliers im Dekret zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung aufgenommen werden. Auf diese Weise können die Bezuschussungskriterien auf die Bedürfnisse des Sektors und der Animatoren der kreativen Ateliers zugeschnitten werden. Zudem werden auch bei den Personalzuschüssen zwei zusätzliche Kategorien eingeführt sowie die bereits bestehenden Kategorien angepasst. Mehr Angebote bedeutet für die Kreativen Ateliers und kreativen Fachateliers immer auch mehr Arbeit. Diese Mehrarbeit ist durch bestehendes Personal und dem Einsatz vieler Ehrenamtlicher nicht zu stemmen. Deshalb bedeutet zukünftig der Aufstieg in eine höhere Kategorie auch ein Mehr an Personal. 

Da die kreativen Fachateliers sich auf eine kreative Sparte konzentrieren, wird es den Kursteilnehmern dieser Ateliers vor allem darum gehen in einer bestimmten kreativen Sparte tiefer einzutauchen als es in einem kreativen Atelier mit vielen verschiedenen kreativen Angeboten möglich wäre. Daher müssen Hauptanimatoren in den kreativen Fachateliers eine entsprechende Qualifikation als Fachpädagoge vorweisen können. 

Doch nicht nur in den kreativen Ateliers findet kulturelle Bildung statt. Während der Schulferien bieten zahlreiche kulturelle Einrichtungen kreative Ferienateliers für Kinder und Jugendliche an. Bisher kamen ausschließlich die kreativen Ateliers für einen Zusatzzuschuss in Frage, wenn sie mindestens vier Ferienateliers angeboten haben, wovon sich eines an Erwachsene richten musste. Zukünftig können alle kulturellen Einrichtungen inklusive der kreativen Ateliers und Fachateliers einen Zuschuss für kreative Ferienateliers erhalten, wenn sie während der Schulferien mindestens vier kreative Ferienateliers für Drei- bis Zwölfjährige anbieten.  

Da auch andere Einrichtungen kreative Ferienateliers für Kinder anbieten, ist jede Einrichtung antragsberechtigt, die gemäß dem Dekret zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung, dem Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder dem Dekret vom 5. Juli 2007 über die Förderung von Museen sowie über Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes von der Regierung gefördert wird.  

Um die Qualität der kreativen Ferienateliers zu sichern, wurden bereits im Programmdekret vom 10. Dezember 2020 zusätzliche Kriterien für alle Ferienangebote für Kinder und Jugendliche in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeführt.  

Damit diese Qualität beibehalten werden und sogar noch gesteigert werden kann, erfahren die Zuschüsse für kreative Ferienangebote ebenfalls eine angemessene finanzielle Erhöhung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassungen im Vergleich zum aktuellen Dekret über die Förderung der kreativen Ateliers beinhalten die Erhöhung gewisser Zuschüsse wie etwa für die kreativen Ferienateliers, die Funktions- sowie die Personalzuschüsse. Eine definitive Hochrechnung ist erst möglich, wenn zum einen die definitive Berechnungsgrundlage für die Personalzuschüsse vorliegt, die im Ausführungserlass festgehalten werden wird, und zum anderen die Regierung 2022 über die Förderanträge inkl. des beantragten Stellenkontingents entschieden haben wird. Darüber hinaus werden die kreativen Ateliers auf Grundlage des Mittelwerts der Angebote der Jahre 2019 und 2022 in eine Zuschusskategorie eingestuft. Die Kategorie entscheidet über die Höhe der Funktionszuschüsse. Die Einstufung wird erst Anfang 2023 möglich sein. 

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor. 
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. März 2022 liegt vor. 
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 28. März 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 4 Nr. 8 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 §1