Sitzung vom 15. Juli 2021

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Ausstattung des Lehrpersonals und der Sekundarschüler in der deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Bekanntmachung zur Ausschreibung eines Dienstleistungs- und Lieferauftrags mittels europäischer Ausschreibung zur Ausstattung des Lehrpersonals und der Sekundarschüler in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des IT-Konzeptes für das Unterrichtswesen und vor dem Hintergrund der Corona-Krise, hat die Bildungsministerin Lydia Klinkenberg das Ministerium beauftragt schnellstmöglich alle Lehrpersonen der Schulen innerhalb der deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops auszustatten. Um dies zu realisieren wird ein nachhaltiges Leasing-Modell ausgeschrieben. Es beinhaltet Service, Garantie, Versicherung und Wartung der Geräte. Die Lehrer sollen im kommenden Schuljahr, die Möglichkeit erhalten, ein vorbestimmtes Arbeitsgerät zu bestellen. Die Kosten für dieses Gerät gehen zu Lasten des Haushaltes der deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Lehrer kann aus einem vordefinierten Katalog auch ein leistungsstärkeres Material oder Zubehör auf eigene Kosten bestellen. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass es sich bei der Zurverfügungstellung der Laptops um ein freiwilliges Angebot handelt. Nur die Lehrpersonen, die dies wünschen, werden ein Gerät erhalten. Die Geräte werden nach 3 Jahren ersetzt. Die Lehrperson hat dann die Möglichkeit das Gerät zu seinem Restwert abzukaufen.

Im Sinne der einheitlichen und zentralisierten Verwaltung und Wartung des EDV-Materials in den Schulen, sollen dazu die Schuleinrichtungen beziehungsweise die Schulträger ebenfalls die Möglichkeit erhalten, das gleiche Material inkl. Dienstleistungen mittels einer Einkaufzentrale anzuschaffen. Zum Beispiel können sie für das administrative Personal oder zur weiteren Ausstattung der Schuleinrichtung Material hinzukaufen.

In einer 2. Phase sollen progressiv alle Schüler der Sekundarschulen einen Laptop erhalten. Hierbei soll auch das gleiche Leasing-Modell verwendet werden. Dies beinhaltet das Material mit Dienstleistungen wie Garantie, Versicherung und Wartung. Die Laptops sollen alle 3 Jahre ersetzt werden. Im Gegensatz zu den Lehrer-PCs, soll das Eigentums der Geräte an die Schuleinrichtungen und nicht an den Schüler, übertragen werden.

Im Rahmen des IT-Konzeptes arbeiten wir zielorientiert an der Vereinheitlichung des EDV-Materials und der Zentralisierung der Wartung und Verwaltung der Geräte. Aus diesem Grund haben wir ausnahmsweise die Dauer des Auftrages auf 6 Jahre festgelegt. Zu beachten ist auch dass:  

  • die Geräte für eine Nutzungszeit von 3 Jahren vorgesehen sind und wir mit einem Vielfachen von 3 Jahren arbeiten müssen,  
  • der Aufwand für den Anbieter für eine Laufzeit von 3 Jahren nicht rentabel ist: Anbindung an eine zentrale Authentifizierung der Lehrer, Einrichtung der Shop-Portale, ...

3. Finanzielle Auswirkungen:

Nach aktueller Schätzung, belaufen sich die Gesamtkosten für die Erstausstattung auf insgesamt 6.212.875,68 €

  • 1.636.462,08 € für die Erstausstattung des Lehrpersonals
  • 4.576.413,60 € für die Erstausstattung der Schüler

Die Kosten würden vorrausichtlich zu Last des HH-Postens OB70.26/74.22.

Je nach gewünschten Zahlungssystem und Finanzierungsmethode würden sich die Kosten auf den Haushalt 2021 bis 2024, oder ggf. bis zum Haushalt 2026 verteilen.

Vorrausichtlich könnten wie die Ausstattung für das Lehrpersonal auf Basis eines Leasing-Modell mit monatlichen Raten, und die Ausstattung für die Schüler entweder auf Basis eines Leasing-Modells mit monatlichen Raten oder einmaliger Anschaffungen (jeweils 1/3 pro Einrichtungsphasen) zahlen.

Das Projekt wurde in den nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan (Recovery and Resilience Plan) mit einer Zusage von 5,5 Mio. Euro angenommen.

Langfristig werden Kosten von etwa 2 Mio Euro jährlich zu Last des HH-Postens OB70.26/74.22 fallen:

  • 545.487,36 € für die Ausstattung von 1.500 Lehrpersonen.
  • 1.525.471,20 € für die Ausstattung von 4.500 Schüler.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Juli 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
  • Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Gesetz vom 3. Dezember 2017 zur Schaffung einer Datenschutzbehörde Richtlinie (UE) 2009/125 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung eines Referenzrahmens zur Festlegung der Anforderungen in Bezug auf die Ecokonzeption anwendbar auf Energie Produkte.