Sitzung vom 1. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Festlegung der Lehrprogramme Gärtner/in (R04/2021), Florist/in (R05/2021), Mediengestalter/in (P06/2021) und Restaurateur/in (A09/2021)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Lehrprogramme Gärtner/in (R04/2021), Florist/in (R05/2021), Mediengestalter/in (P06/2021) und Restaurateur/in (A09/2021).

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 beantragt das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Anerkennung der Lehrprogramme Gärtner/in (R04/2021), Florist/in (R05/2021), Mediengestalter/in (P06/2021) und Restaurateur/in (A09/2021).

Der Verwaltungsrat des IAWM hat diese Lehrprogramme in seinen Sitzungen vom 30. März 2021 und April 2021 gutgeheißen.

Diese Programme wurden in ihren Inhalten modernisiert und im Stundenumfang auf 180 Stunden im ersten Lehrjahr und jeweils 160 Stunden im zweiten und dritten Lehrjahr aufgewertet.

Auf Anregung der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, ebenfalls Teilzeitschulpflichtkommission genannt, wurden die Lehrprogramme leicht angepasst.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 7. Juni 2021 und das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 25. Juni 2021 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.