Sitzung vom 3. Juni 2021

Einvernehmliche Auflösung der Konvention bezüglich der Jugendbibliothek vom 2. April 2004

1. Beschlussfassung:

Die Konvention bezüglich der Jugendbibliothek vom 2. April 2004 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Gemeindekollegium der Stadt Eupen wird im Einvernehmen aufgelöst.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Konvention bezüglich der Jugendbibliothek regelt die Ausstattung und den Betrieb der Jugendbibliothek zwischen der Stadt Eupen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Stadt Eupen stellt der Jugendbibliothek jährlich Medien im Wert von ca. 2000 Euro zur Verfügung. Diese Medien bleiben Eigentum der Stadt Eupen. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt der Jugendbibliothek die notwendige Infrastruktur sowie das technische und leitende Personal zur Verfügung.

Bereits im Frühjahr 2019 fand eine informelle Anpassung der Anschaffungen im Rahmen der Jugendbibliotheks-Konvention statt. Das Medienzentrum erstellte bis dahin Anschaffungslisten für Jugendmedien in Höhe von ca. 2.000 Euro, die das Gemeindekollegium dann genehmigte. Auf Wunsch der drei Pfarrbibliotheken wurde der Betrag in Rücksprache mit dem Medienzentrum angepasst, damit die Bibliotheken selbst jeweils 300 Euro zur Anschaffung von Jugendmedien erhielten. Das Medienzentrum erstellte daraufhin eine Anschaffungsliste, die die Umverteilung der Gelder berücksichtigte.

Im Oktober 2020 gab es eine Versammlung zwischen der Stadt Eupen und den Vertretern der Pfarrbibliotheken der Stadt zur Bezuschussungslage. Die Pfarrbibliotheken St. Nikolaus (Oberstadt) und St. Josef (Unterstadt) wünschten eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 1.900 € bzw. 1.100 €, um gemeinsam eine administrative Halbtagskraft zu finanzieren. Das Gemeindekollegium hieß den Vorschlag prinzipiell gut, und schlug als ausgleichende Unterstützungsmaßnahme für die Pfarrbibliothek St. Katharina (Kettenis) vor, ihr die restlichen Gelder zur Anschaffung von Jugendmedien (1.100 €), wie sie in der Konvention 2. April 2004 bezüglich der Jugendbibliothek festgehalten waren, zuzuweisen, zur ausschließlichen Anschaffung von Kinder- und Jugendmedien. Die Vertreter der Pfarrbibliotheken zeigten sich mit dem Vorschlag einverstanden.               

Die drei Pfarrbibliotheken haben sich auf spezifische inhaltliche Ausrichtungen geeinigt, die auf dem Stadtgebiet ein breites Spektrum an Büchern und Medien anbieten:

  • St. Nikolaus:               Erwachsene, non-fiction;
  • St. Josef:                      integrativ, mehrsprachig;
  • St. Katharina:             Kinder und Jugend

Von Seiten des Stadtrats ist eine Anpassung der Bezuschussungskriterien der Bibliotheken, welche die angedachten Änderungen berücksichtigen, im Mai vorgesehen.

Die Stärkung der öffentlichen Pfarrbibliotheken ist ein wesentlicher Schritt in Richtung niedrigschwelligen Zugang zu Kultur und Bildung, und fügt sich aufgrund der guten Kontakte mit, und der Begleitung durch das Medienzentrum ebenfalls in das Regionale Entwicklungskonzept der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die einvernehmliche Auflösung der Konvention bezüglich der Jugendbibliothek vom 2. April 2004 entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Es ist keine Rechtsgrundlage erforderlich.