Sitzung vom 22. April 2021

Vereinbarung über die Kündigung des Kaufvertrages vom 28. April 2014 über einen Kesselwagen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung über die einvernehmliche Kündigung des Kaufvertrages vom 28. April 2014 mit der A.S.B.L. Chemin de fer des trois frontières mit Sitz, Hubertusweg 13b in 4730 RAEREN.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahre 1993 erwarb die Vennbahn V.O.G. eine Dampflokomotive, die mit Schweröl betrieben wurde, sowie einen dazugehörenden Kesselwagen, der als Reservetank galt und noch immer im Bahnhof Raeren steht. Laut einer Vereinbarung zwischen der V.o.G. Vennbahn und der damaligen Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft blieb das rollende Material, wegen seiner 100% Bezuschussung, Eigentum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Am 15. April 2014 hat die A.S.B.L. Chemin de fer des trois frontières angeboten, den Kesselwagen zum symbolischen EURO zu übernehmen. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigte in ihrer Sitzung vom 24. April 2014 den Verkauf an die besagte Vereinigung. Am 28. April 2014 wurde die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Die Gemeinde Raeren beabsichtigt die touristische Aufwertung des ehemaligen Bahnhofs samt Gelände und hat in diesem Zusammenhang ihr Interesse bekundet, die Halle auf dem Bahnhofsgelände, die Eigentum der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist, für einen symbolischen Euro anzukaufen.
Nach mehrmaliger Unterredung mit der Gemeinde Raeren setzt diese voraus, dass die Halle samt Grundstück leer angekauft wird.
In diesem Sinne wurde dem Mieter der Halle, die S.A. Rail&Traction International (RTI) fristgerecht gekündigt. Nach mehrmonatiger Verzögerung bei der Räumung der Halle teilte uns die S.A. RTI im Januar 2021 mit, die letzte Lok abgezogen und die Räumlichkeiten verlassen zu haben. Nutzungsgebühren, die aufgrund der Überschreitung der Kündigungsfrist noch ausstehen, wird die Deutschsprachige Gemeinschaft als nicht eintreibbar verbuchen müssen.

Der Schweröl-Kesselwagen der A.S.B.L. Chemin de fer des trois frontières, der sich gegenwärtig weiterhin auf dem Grundstück in der Nähe der Halle befindet, kann jedoch nicht durch die Vereinigung fachgerecht geleert, entsorgt und abtransportiert werden. Bereits 2014 wurde vermerkt, dass aus touristischen Gründen die Fahrzeuge baldmöglichst evakuiert werden sollten.
Um die weitere touristische Planung und den Verkauf der Halle an die Gemeinde Raeren nicht zu gefährden oder weiter zu verzögern, schlagen wir vor, den damaligen Verkauf des Kesselwagens rückgängig zu machen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird anschließend den Abtransport des Schweröls, die Säuberung des Tanks sowie die Zerlegung und den Abtransport des Wagens in Auftrag geben.

Der Entwurf des Immobilienerwerbskomitees zur Beurkundung des Verkaufes an die Gemeinde Raeren liegt bereits vor.

Aus den oben genannten Gründen wird der Rückkauf des Kesselwagens zum symbolischen EURO empfohlen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanzielle Auswirkung belaufen sich auf 1 EURO.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 15. April 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Haushaltsordnung vom 25.5.2009