Sitzung vom 4. März 2021

Zuschuss an die Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim – Jahreszuschuss 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim, Zum Walkerstal 15 in 4750 Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 1.251.627,61 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wurde die Deutschsprachige Gemeinschaft ab dem 01.01.2019 zuständig für den Bereich Psychiatrie. Vor diesem Hintergrund wurde vorliegender Vertrag zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben getroffen. Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft und endet am 31.12.2021.

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierter chronisch psychiatrischer Erkrankung beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten.

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Bewohners werden in der Betreuung und Pflege berücksichtigt.

Laut vorliegendem Vertrag wird der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim für das Jahr 2021 ein Zuschuss von 1.251.627,61 EUR gewährt, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Bewohnerbezogener Zuschuss:  1.177.344 EUR für den Tagespreis
    Dieser beinhaltet 3.010,56 EUR (=2 Personen*14 Tage*aktueller Tagespreis von 107,52 EUR für das Pilotprojekt.
  • Verlustbetrag Eigenbeteiligung Bewohner durch Anwendung neue Tabelle: 10.000,00 EUR
  • Personalbezogener Zuschuss bestehend aus:
    • Karriereende 2021: 28.000 EUR
    • Erhöhung der Gehaltstabellen aufgrund des Sektorenabkommens vom 15. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2020-2024: 30.977,21 EUR
  • Corona-Krise:
    • Zuschuss zur Abfederung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise: maximal 2.066,40 EUR
    • Kosten für das Quarantänezimmer: 3.240 EUR

    3. Finanzielle Auswirkungen:

    Haushaltsjahr:                      2021

    Finanzstelle:                        50.16

    Finanzposition:                     45.53

    Zuschuss:                1.251.627,61

     

    4. Gutachten:

    Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Februar 2021 liegt vor.

    5. Rechtsgrundlage:

    • Dekret vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime;
    • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind;
    • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime;
    • Vertrag 2021 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim.