Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung

Der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung berät die Regierung zum Thema Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung. Er kann beispielsweise Vorschläge zur Gestaltung der Inklusionspolitik ausarbeiten oder Gutachten erstellen.

Ende 2022 ist ein neues Dekret für Menschen mit Beeinträchtigung in Kraft getreten. Dieses Dekret umfasst die Schaffung eines Beirates. Im April 2023 wurden die Mitglieder dieses Beirats durch die Regierung bestellt.

Was macht der Beirat?

Die Aufgaben des Beirats umfassen:

  • Erstellen von Gutachten und Stellungsnahmen auf Anfrage und aus Eigeninitiative zu Gesetzen, Regelungen und Maßnahmen, die die Interessen und Bedarfe der Menschen mit Beeinträchtigung formulieren und ihre Sicht einfließen lassen
  • Strukturelles Einbeziehen in politische Entscheidungsprozesse
  • Ständiger Ansprechpartner für Regierung und Behörden
  • Ansprechpartner und Sprachrohr für Menschen mit einer Beeinträchtigung
  • Entsenden von Vertretungen in Gremien und Räte, die sich im Interessensgebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden (z.B. Verwaltungsrat der DSL, UNIA)
  • Initiation eigener Projekte 
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung

Wie setzt sich der Beirat zusammen?

Der Beirat setzt sich aus Vertretungen folgender Einrichtungen zusammen:

  • Vertretungen von Vereinigungen: eine Vertretung pro Vereinigung
    • von oder für Menschen mit Beeinträchtigung,
    • die als VoG organisiert ist und
    • ihren Sitz im deutschen Sprachgebiet hat
  • Vertretungen der Zivilgesellschaft: mindestens drei
    • volljährige Menschen mit Beeinträchtigung oder
    • Erziehungsberechtigte von minderjährigen Menschen mit Beeinträchtigung
  • Kommunale Vertretungen: vier Vertretungen der kommunalen Beiräte für Menschen mit Beeinträchtigung
    • zwei aus dem Norden des deutschen Sprachgebietes
    • zwei aus dem Süden des deutschen Sprachgebietes

Neben diesen stimmberechtigten Mitgliedern sitzen außerdem noch weitere Vertretungen dem Rat bei. Ihre Funktion ist jedoch rein beratend:

  • Vertretung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Vertretung des zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen
    Gemeinschaft
  • Vertretung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Für jedes Mitglied gibt es ein Ersatzmitglied. Die Mandatszeit der Mitglieder beträgt höchstens fünf Jahre und ist erneuerbar.

Weitere Infos und Anfragen an den Beirat

Anfragen an den Beirat richten Sie bitte an folgende Adresse:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Familie und Soziales
Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung
Gospertstraße 1
4700 Eupen

Weitere Fragen zum Beirat beantwortet Ihnen Lisa Stüttgen. Ihre Kontaktangaben finden Sie unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite. In diesem Bereich finden Sie auch unter „juristische Dokumente“ das vollständige Dekret.