Beirat für Raumordnung
Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung sieht vor, dass ein Beirat für Raumordnung einberufen wird. Seit 2021 gibt es dieses Gremium. Erfahren Sie hier mehr über seine Aufgaben und Mitglieder.
Was macht der Beirat?
Der Beirat berät die Regierung und hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung zu Instrumenten der Raumordnung und Stadtplanung wie neuen Plänen oder Sektorenplanänderungen
- Stellungnahmen zu Genehmigungen der Regierung, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses ein externes Fachgutachten erfordern
- Bewertung der Projektziele unter Berücksichtigung der in Artikel D.I.1 §1 genannten Ziele sowie der Qualität der Umweltverträglichkeitsstudie in bestimmten Fällen
Der Beirat hat außerdem die Aufgabe, die Regierung zu allen Fragen der städtischen und ländlichen Raumentwicklung, der Raumordnung und des Städtebaus zu beraten.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
Die Mandatszeit der Mitglieder beträgt höchstens fünf Jahre und ist erneuerbar.
- Vorsitz: Rudolf Kremer
- Vertretung des Ministeriums (beratend): Dr. Lucyna Zalas
Folgende Personen sind als stimmberechtigte Mitglieder und Ersatzmitglieder (in Klammern) bestellt:
- Vertretung der Gemeinden
- Rainer Stoffels (Odette Chantraine)
- Pascal Kreusen (Mario Pitz)
- Vertretung des Wirtschafts- und Sozialrates:
- Volker Klinges (Brigitte Cloot)
- Thomas Tychon (Laurie Van Isacker)
- Vertretung der Umweltorganisationen: Gerhard Reuter (Guido Arimont)
- Vertretung aus dem Landwirtschaftssektor: Michael Dahlen (Ingrid Mertes)
- Vertretung aus der Wirtschaftsförderung: Nathalie Klinkenberg (Sabine Mennicken)
- Drei Fachleute aus dem Bereich Raumordnung und Städtebau:
- Daniel Blaise (Christina Ladikos)
- Dr. Jan Polivka (Gaëtan Lejoly)
- Heinz Winters (Jérôme Schmitz)
Sie haben eine Frage oder Anregung?
Der Beirat steht für Anregungen und Rückfragen zur Verfügung. Sie haben ein Anliegen? Dann wenden Sie sich gerne per Mail oder Post direkt an den Beirat für Raumordnung. Alle Kontaktangaben finden Sie weiter unten.