Beratungsdienst SENS der Dienstelle für Selbstbestimmtes Leben
Sexualität ist ein Merkmal der Selbstbestimmung und der Selbstständigkeit. Die Menschenrechte sprechen Personen mit Behinderung das Recht auf Selbstbestimmung und ausgelebter Sexualität zu. Doch ihre unmittelbare Umgebung ist mit diesem Recht häufig überfordert. In manchen Fällen gesteht man den Personen mit einer Behinderung Sexualität zu, in anderen Fällen ist Sexualität ein Tabu und steht unter Verbot. Bei geistig behinderten Menschen gibt es eine zusätzliche Hürde, da sich das Erlernen von Fertigkeiten anders als üblich gestaltet.
Eine Beratung beschränkt sich nicht nur auf die sexuelle Aufklärung sondern hat zum Ziel, die Menschen mit Behinderung beim Erlernen von sozialen Kompetenzen und bei der Förderung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.
Der Beratungs- und Informationsdienst wendet sich sowohl an behinderte Menschen als auch an Eltern, Betreuer und Erzieher. Er verfolgt durch Informationsabende, Seminare, Einzel-, Gruppen- oder Paargespräche nicht nur sexuelle Aufklärung, sondern auch die Ausarbeitung und Verbesserung von sozialen Komponenten und Fertigkeiten. Die Gefühlswelt nimmt dabei einen großen Platz ein; sie ist ausschlaggebend für jede Freundschaft, Partnerschaft oder sexuelle Beziehung.
Themen wie "Wie respektiere ich mich und den andern?", "Wie finde und behalte ich Freunde?" "Wie pflege ich mich?" werden erörtert. Wichtig dabei ist, dass die Person mit Behinderung selbst zu Wort kommt.