Spendenaufrufe gestalten – „Crowdgiving“
Jede VoG kann Spenden entgegennehmen, wenn sie ordnungsgemäß verbucht und im Kassenbuch genannt werden.
Ein Spendenaufruf kann sich an die Mitglieder, das Dorf, die Gemeinde, Teilbereiche der Gemeinschaft oder die gesamte Gemeinschaft richten – je nachdem, wo Sie auf Unterstützer hoffen können. Die Spendenbereitschaft ist sicherlich dort am höchsten, wo die Verbindung zum Verein bzw. zum Projekt am größten ist. Dies ist ein großer Vorteil der ostbelgischen, lokal verankerten Vereine!
Ein Beispiel: Ein Dorfhaus, das von mehreren Vereinen gemeinsam genutzt und verwaltet wird, braucht dringend eine Gartenumgestaltung. Ein alter Baum droht umzufallen und muss professionell gefällt werden. Der Verein will außerdem neue Bäume pflanzen. Da Dorfhaus und Garten nicht nur den beteiligten Vereinen zugutekommen, sondern dem ganzen Dorf, könnten die Vereine einen Spendenaufruf im ganzen Dorf starten und sowohl um Geld als auch um Arbeitskraft bitten. Dies ist auch eine Form des Crowdfundings!
Wie geht man am besten vor?
Zur Vorbereitung wäre Folgendes denkbar:
- Auf der Webseite beschreiben, worum es geht: Erzählen Sie eine gute Geschichte!
- Alle Haushalte mit einer Hauswurfsendung darauf aufmerksam machen. Hier kann vielleicht die Gemeinde helfen und es in die reguläre Hauswurfsendung integrieren.
- Bei einem Vor-Ort-Termin können sich die Dorfbewohner ein Bild vom Garten machen.
- Spenden sammeln. Hier kann möglicherweise die König-Baudouin-Stiftung helfen.
- Einen Einsatzplan erstellen.
- Auf der Webseite regelmäßig über die Arbeiten berichten, sodass alle den Fortschritt verfolgend können. Erzählen Sie die Geschichte weiter. Menschen lieben Geschichten!
- Wer sich eingetragen und/oder gespendet hat, wird nach erfolgreicher Umsetzung zum Gartenfest eingeladen. Dies stärkt die Bindung im Dorf und zum Dorfhaus.
Wer finanziell oder tatkräftig bei der Gartenumgestaltung mitgewirkt und dabei Spaß hat, wird in seinem Umfeld positiv darüber berichten. Eine bessere Werbung kann sich ein Verein gar nicht vorstellen!
Gibt es „Ostbelgier in der Welt“ aus Ihrem Dorf? Diese können Sie ebenfalls in den Spendenaufruf einbeziehen. Durch die Berichterstattung auf der Webseite können sie fast dabei sein und freuen sich vielleicht, etwas in ihrem Heimatdorf beitragen zu können. Ihre Bindung zum Dorf wird ebenfalls gestärkt. Auch die Chancen, neue Mitstreiter für den Verein zu gewinnen, stehen bei solchen Gemeinschaftsaktionen recht gut.
Die in Ostbelgien recht weit verbreitete „Gönnerkarte“ ist auch eine Form der Spendeneinwerbung. Manchmal berechtigt sie zu einem kleinen Geschenk, ist eine Eintrittskarte o. ä., und manchmal besagt sie nur „Dieser Mensch ist dem Verein wohlgesonnen und hat uns unterstützt“.
Spenden steuerlich geltend machen
Möchten die Spender ihre Spende zusätzlich in ihrer Steuererklärung geltend machen, dann müssen Bedingungen beachtet werden:
- Die Spende muss mindestens 40 Euro pro Jahr betragen. Die Steuereinsparung beträgt 45 Prozent + Gemeindesteuer, d. h. 47,7%-48,6% insgesamt, vorausgesetzt der Spender ist in Belgien steuerpflichtig.
- Die Vereinigung, die die Spende entgegennimmt und dafür eine Spendenquittung ausstellt, muss dazu berechtigt sein. Sie braucht eine „Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit von Spenden“.
- Diese Anerkennung ist eine relativ langwierige Prozedur. Nur Organisationen mit einer bestimmten Zielsetzung dürfen Spenden sammeln.
Informationen zu den Kriterien und der Prozedur für die Spendenabzugsfähigkeit finden Sie auf der Webseite des FÖD Finanzen.
Nicht jeder Verein erfüllt die Kriterien für die Spendenabzugsbefähigung oder verfügt über die erforderlichen Ressourcen für die Beantragung und den sich daraus ergebenden Verwaltungsaufwand für die Zukunft. Diese Vereine können sich an eine größere Organisation wenden, die gemäß ihren Statuten dazu berechtigt ist, lokalen Initiativen zu helfen. Die König-Baudouin-Stiftung hat bspw. schon vielen lokalen Initiativen die Möglichkeit eröffnet, steuerlich abziehbare Spenden gegen eine Verwaltungsgebühr zu vereinnahmen. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie in den weiterführenden Links.
Das Beispiel mit dem Garten des Dorfhauses könnte bspw. vom Projektkonto der KBS profitieren. Ein zeitlich begrenztes Projekt (laufende Kosten, Veranstaltungen, administrative Kosten u. a. sind ausgeschlossen) wie die Gartengestaltung wird eingereicht und die KBS richtet bei Annahme ein Projektkonto ein. Darauf überweisen die Spender. Für Spenden ab 40 Euro erstellt die KBS eine Bescheinigung, die den Spender zu 45 Prozent Steuereinsparung auf die gespendete Summe befähigt. Die KBS behält zwar eine kleine Summe für die Verwaltung ein, aber für viele Menschen ist die Spendenabzugsfähigkeit ein echter Anreiz für eine Spende.