Sponsoring – ein Geschäft

Ein Sponsor unterstützt den Verein und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken. Er verbindet ein konkretes wirtschaftliches Interesse mit seiner Unterstützung. Sponsoring ist ein Geschäft, das auf klar definierter Leistung und Gegenleistung beruht. Beide Seiten müssen einen Nutzen aus diesem Geschäft ziehen können. Für das Unternehmen besteht der Nutzen häufig:

  • in einer Erhöhung seines Bekanntheitsgrads oder
  • das positive Image des Vereins, den es unterstützt „färbt ab“.

Sponsoring-Partner müssen also zusammenpassen.

Zum Beispiel: Gibt der Verein eine Mitgliederzeitschrift heraus, kann der Sponsor darin eine Anzeige oder sein Logo unterbringen. Es wird in einer eigenen Halle trainiert? Auch darin lassen sich Sponsoren gut sichtbar machen. Auch denkbar: Gratis-Eintrittskarten für die Sponsoren oder/und ein Empfang der Sponsoren vor dem Konzert.

Das Geschäft Sponsoring muss gut vorbereitet werden. Der Verein muss sich überlegen:

Zwei Personen stehen vor einem Tisch und schütteln sich die Hände
  • Was soll damit erreicht werden?
  • Wer kommt als Sponsor in Frage?
  • Warum soll was als Leistung angeboten werden?
  • Mit welchen Argumenten möchte man potenzielle Sponsoren kontaktieren?
  • Wie sieht der Mehrwert für die Sponsoren aus?

Haben Verein und Unternehmen sich geeinigt, halten sie Leistungspflichten, Haftungsregelungen und Vertragsdauer fest. Vorlagen sind online verfügbar. Je nach Umfang kann es jedoch auch sinnvoll sein, sich Expertenrat zu holen.

Was beim Sponsoring generell beachtet werden sollte, finden Sie in der Arbeitshilfe „Sponsoring“ der Schweizer Vitamin B Fachstelle für Vereine sowie auf der Webseite der DSEE.

Sponsoring und Steuern

Steuerlich sind in Belgien sowohl ertragssteuerliche als auch Aspekte der Mehrwertsteuer zu beachten:

Ertragssteuern

Ertragssteuern sind:

  • die Steuer der natürlichen Personen (betrifft Selbstständige und Freiberufler)
  • die Körperschaftssteuer (betrifft Steuern, die von Gesellschaften geschuldet sind)

Etwas vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass die Aspekte der Ertragssteuern vor allem von den Sponsoren und die Aspekte der Mehrwertsteuer vor allem von der Vereinigung beachtet werden müssen.

Die Frage, die der Sponsor sich stellt, ist: Kann ich meine Unterstützung als Betriebsausgaben geltend machen und Steuern sparen oder führt mein Sponsoring zu einem Konflikt mit der Steuerverwaltung? Es reicht auf keinen Fall, dass der unterstützte Verein eine Rechnung ausstellt, um die Voraussetzung für eine Abziehbarkeit zu schaffen. Wie bei allen betrieblichen Aufwendungen ist Art. 49 des Einkommensteuergesetzbuches zu beachten:

  • Ein Zusammenhang mit der beruflichen Aktivität des Sponsors muss existieren.
  • Die Ausgabe muss einem Geschäftsjahr zugewiesen werden können.
  • Die Ausgabe muss als Zweck haben, Einkünfte zu erzielen oder zu erhalten.
  • Die Ausgabe muss belegt sein.

Die Prüfung der Abziehbarkeit des Sponsorings kann die Vereinigung dem Sponsor nicht abnehmen. Letzterer bzw. sein Berater muss das prüfen. Hilfreich kann vielleicht folgender Auszug aus der Kommentierung des Einkommensteuergesetzbuches durch die Verwaltung sein: „In diesem Zusammenhang dürfen die Beamten nicht die Entwicklung und die Rolle der Werbung in der modernen Geschäftswelt aus den Augen verlieren, u.a. das Sponsoring“ (Com. IR, 52/206).

Mehrwertsteuer

Sponsoring ist in Belgien grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Eine Aktivierung der Mehrwertsteuernummer ist erforderlich. Die VoG kann bei der Aktivierung der Nummer beantragen, als „Kleinunternehmen“ (Art. 56bis MWS Gb.) eingestuft zu werden. Der mehrwertsteuerpflichtige Umsatz darf dann pro Jahr 25.000 Euro nicht überschreiten. Die damit zusammenhängenden Formalitäten beschränken sich in dem Fall auf ein jährlich einzureichendes „Kundenlisting“ (vor dem 31. März des folgenden Jahres), insofern es mehrwertsteuerpflichtige Kunden gibt, die für insgesamt mehr als 250 Euro Rechnungen erhalten haben. Besondere Bestimmungen sind zu beachten, wenn auch ausländische Firmen Sponsoren sind.