Faktische Vereinigung oder VoG?

Die faktische Vereinigung verfügt, anders als die VoG, nicht über den Status als eigenständige Rechtsperson. Das heißt, alle Rechte und Pflichten haben die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie alle gemeinsam handeln oder sich gemeinsam durch eine Person vertreten lassen. Jedes Mitglied trägt dadurch die Verantwortung für die:

Illustration einer Person mit Fragezeichen über dem Kopf, die zwei Rechecke hochhält.
  • Handlungen,
  • Verträge,
  • Haftung,
  • Schulden

der Vereinigung.

Beispiele für faktische Vereinigungen in Ostbelgien

  • gewisse Sport- oder Kulturvereine
  • Jugendeinrichtungen
  • Elternräte
  • Gewerkschaften
  • Nachbarschaftskomitees
  • usw.

Die groben Unterschiede auf einen Blick

Faktische Vereinigung VoG
Rechtsunsicherheit Rechtssicherheit
Persönliche Haftung der Mitglieder Keine persönliche Haftung der Mitglieder
Geringerer Verwaltungsaufwand Hoher Verwaltungsaufwand

Finanzieller und haftungsrechtlicher Umfang ist entscheidend

Ob eine VoG oder eine faktische Vereinigung gegründet werden sollte, hängt vor allem vom finanziellen und haftungsrechtlichen Umfang ab. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, tendenziell kann man aber Folgendes festhalten:

  1. Geringe Finanzbewegung und kaum Risiko: Ihr Verein hat keine oder nur geringe Finanzbewegungen und dabei handelt es sich eher um eine Kostenbeteiligung? Die geplanten Aktivitäten haben ein überschaubares Risiko und sind nach Rücksprache mit dem Versicherungsmakler gut versichert? Dann könnten Sie über eine faktische Vereinigung nachdenken.
  1. Viel Geld, viele Mitglieder, umfangreiche Aktivitäten: Es geht um mehr Geld, zahlreiche Mitglieder, umfangreiche Aktivitäten und/oder um Immobilien und Personalverantwortung? Dann ist vielleicht eher die VoG die richtige Form. Die VoG als gesetzlich anerkannte, eigenständige juristische Person ist für die Belange und Zielsetzungen des Vereins verantwortlich und kann haftbar gemacht werden. Das schützt die Mitglieder und ihr Privatvermögen.

Gesetzliche Unterschiede

Die Regelungen für VoG sind gesetzlich klar festgelegt. Unter anderem muss jede VoG über eine Satzung verfügen. Satzung und Gesetzgebung bilden die Handlungsgrundlage für Verwaltung und Mitglieder einer VoG. Auch Gerichte treffen ihre Entscheidungen auf dieser Basis.

Für faktische Vereinigungen gibt es weder eine einheitliche gesetzliche Definition noch einen abgesteckten gesetzlichen Rahmen. Deshalb gelten für sie:

  • das allgemeine Zivil- und Strafrecht
  • Regeln, die sich die Mitglieder selbst geben

Wichtig: Im Vergleich zu einer VoG kann die faktische Vereinigung zwar zu einer verwaltungstechnischen Erleichterung führen. Sie entbindet Sie als Mitglieder aber in keiner Weise von Ihrer Verantwortung für die Verwaltung des Vereins.