Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

Illustration zweier Hände, die einmal eine Person und einmal ein Herz halten.

Auch faktische Vereinigungen können mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. Diese Freiwilligen genießen unter gewissen Umständen die Quasi-Haftungsfreiheit. Bedingung dafür ist, dass die faktische Vereinigung mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt oder einer Dachorganisation angeschlossen ist.

Die Mitglieder der faktischen Vereinigung sind für Personen verantwortlich, die unter ihrer Aufsicht eine Arbeit oder Aktivität durchführen – egal, ob bezahlt oder ehrenamtlich.

Zusatzversicherung Ehrenamt

Die kostenlose „Zusatzversicherung Ehrenamt“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft steht auch faktischen Vereinigungen zur Verfügung. Sie versichert Ehrenamtliche bei Vereinsaktivitäten. Informationen dazu finden Sie in den weiterführenden Links.

Im Vergleich: die VoG

Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen sieht eine Quasi-Haftungsfreiheit für Freiwillige in VoG vor. Die VoG muss eine Haftpflichtversicherung für ihre Ehrenamtlichen abschließen.