Wieder unbeschränkt reisen

Alle pandemiebedingten Ein- und Ausreisebestimmungen wurden vollständig aufgehoben. Es gibt keine Quarantäneregelungen mehr für Länder ohne besorgniserregende Variante.

Falls es Länder gibt, in denen eine besorgniserregende Variante zirkuliert, so finden Sie diese Länder und die dazugehörigen Bestimmungen über die weiterführenden Links.

Generell gilt: Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Ihrer Ankunft in Belgien in einem Gebiet mit sehr hohem Risiko aufgehalten haben oder direkt aus einem Land mit einer besorgniserregenden Variante einreisen, dann müssen Sie an Tag 1 und 7 nach Ihrer Ankunft einen PCR-Test durchführen lassen und sich außerdem in Quarantäne begeben. Eine detailliertere Erklärung der Maßnahmen, die Sie treffen müssen, falls Sie aus einem Land mit erhöhtem Risiko einreisen, finden Sie über die weiterführenden Links.

Wer hilft mir im Ausland?

Für alle geltenden Einreisebestimmungen für das Ausland können Sie die bestehenden belgischen Konsulate im Ausland kontaktieren. Die Mitarbeiter der Konsulate geben Ihnen gerne Auskunft über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Sie können die Informationen hierzu auch über die weiterführenden Links aufrufen. Außerdem finden Sie über die weiterführenden Links Angaben zu den Reisebestimmungen anderer Länder innerhalb Europas.

Wo erhalte ich eine Impfbescheinigung?

Sie reisen in ein Land, in dem Sie noch eine Impfbescheinigung vorweisen müssen? Dann können Sie sich diese jederzeit digital über die weiterführenden Links herunterladen. Sie können ebenfalls die Bescheinigungen für Ihre minderjährigen Kinder anfordern.

Die Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten ihr Impfzertifikat automatisch per Post. Sollten Sie es aus irgendeinem Grund nicht erhalten haben, können Sie gerne das Bürgertelefon anrufen. Sie bekommen Ihr Zertifikat dann noch einmal.

Wenn Sie in asiatische Länder oder Amerika reisen, müssen Sie eine Impfbescheinigung vorweisen können.