Tourismus

Registrierung und Inspektion

Wie lasse ich meine touristische Unterkunft registrieren?

Wer eine touristische Unterkunft in Ostbelgien vermieten will, der muss diese zuerst beim Fachbereich Sport, Medien, Tourismus des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft registrieren lassen.

Die Registrierung ist mit einer Inspektion vor Ort verbunden, wo bei einem Rundgang der allgemeine Zustand der touristischen Unterkunft sowie die Einhaltung der Mindestkriterien der entsprechenden Unterkunftsart kontrolliert werden. Vor dem Ortsbesuch müssen die allgemeinen Betriebsbedingungen erfüllt sein.

Wann kann eine Inspektion stattfinden?

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Wer regelmäßig eine Unterkunft – mit oder ohne Dienstleistungen – an Touristen vermietet, der unterliegt der touristischen Gesetzgebung. Das Dekret vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus sieht vor, dass alle touristischen Unterkünfte registriert sein müssen. Damit Ihre touristische Unterkunft registriert werden kann, müssen neben den Basisangaben zur Unterkunft und den Kontaktangaben auch die allgemeinen Betriebsbedingungen erfüllt sein, die im Artikel 11 des Dekretes erklärt werden. Diese Betriebsbedingungen sehen vor, dass:

  • die touristische Unterkunft mittels des dazu vorgesehenen Formulars registriert ist;
  • Sie über einen Sicherheitsbescheid verfügen, dessen Antrag bei der Gemeinde einzureichen ist;
  • sich die für Touristen zugänglichen Räume der touristischen Unterkunft in einem sauberen und gut unterhaltenen Zustand befinden;
  • Sie über eine Versicherung zur Deckung der Zivilhaftpflicht für alle von sich selbst oder Ihren Angestellten verursachten Schäden verfügen;
  • Sie einen Auszug aus dem Strafregister bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes beantragen, welcher nicht älter als drei Monate ist;
  • Sie einen Eigentumsnachweis benötigen, wie etwa eine Bescheinigung des Registrierungs- oder Hypothekenamtes;
  • die Mindestanforderungen der entsprechenden Unterkunftsart erfüllt sind.

Erst wenn alle oben genannten Dokumente vollständig vorliegen, kann eine Inspektion vor Ort - nach Terminabsprache mit Ihnen - in Ihrer touristischen Unterkunft erfolgen.

Wie verläuft eine Inspektion?

Am Tag der Inspektion wird Folgendes bei einem Rundgang in der touristischen Unterkunft kontrolliert:

  • der Unterhalt aller Räume und Außenanlagen, die den Gästen zugänglich sind;
  • der Unterhalt des Mobiliars;
  • die Einhaltung der Mindestkriterien der jeweiligen Unterkunftsart sowie der Einstufungskriterien, falls Sie diese zusätzliche Bewertung wünschen. Die Einstufung Ihrer Unterkunft ist freiwillig.

Als Nachweis für die Erfüllung der Mindestkriterien bzw. Einstufungskriterien werden in Absprache mit Ihnen von jedem Raum Fotos gemacht.

Es findet ebenfalls ein allgemeiner Austausch statt.

Nach der Inspektion werden alle offenen Fragen geklärt. Die Inspektorin gibt Anregungen und Tipps. Die Inspektion kann somit auch als eine Beratung angesehen werden.

Wenn Ihre touristische Unterkunft alle Mindestanforderungen erfüllt, erhalten Sie das offizielle Schreiben der Ministerin mit der bestätigten Registrierungsnummer sowie dem Inspektionsbericht.

Die Registrierung ist auf unbestimmte Zeit gültig, unter der Voraussetzung, dass die allgemeinen und spezifischen Betriebsbedingungen immer erfüllt sind. Die Einhaltung der Mindestkriterien wird in regelmäßigen Abständen von der Inspektion des Fachbereichs überprüft.