Familie

Unterstützung für Kinderbetreuungsstrukturen

Erhöhung der Tagesentschädigung für konventionierte Tagesmütter

Auch nach Ende der Maßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise erhalten die Tagesmütter Unterstützung. Ab dem 1. April 2022 steigt die steuerbefreite Tagesentschädigung für konventionierte Tagesmütter auf 25,50 Euro pro Kind für eine Ganztagsbetreuung.

Die Kostenpauschale belief sich im letzten Jahr auf 21,24 Euro pro Kind/Ganztagsbetreuung und wurde im Oktober 2021 bereits auf 23,46 Euro erhöht. Seit Februar 2022 liegt die Tagesentschädigung aufgrund einer Indexanpassung bei 23,93 Euro. Ab dem 1. April 2022 wird die Tagesentschädigung auf 25,50 Euro angehoben. Dieser Erhöhung hat der FÖD Finanzen bereits zugestimmt.

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Die Erhöhung der steuerbefreiten Tagesentschädigung entspricht einer Steigerung um 4,26 Euro, also 20 % pro Kind und Ganztagsbetreuung, innerhalb eines Jahres. Mit dieser Maßnahme sollen die Tagesmütter bei steigenden Lebenshaltungskosten nach den Möglichkeiten im Rahmen des Teilstatuts finanziell unterstützt werden, bis das Vollstatut, das die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zuge der Neuausrichtung des RZKB einführen wird, im kommenden Jahr greifen wird.

Mit einem Tagessatz in Höhe von 25,50 Euro erhalten die konventionierten Tagesmütter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die höchste Tagesentschädigung im innerbelgischen Vergleich. Diese liegt in der Französischen Gemeinschaft derzeit bei 22,91 Euro und in der Flämischen Gemeinschaft bei 21,55 Euro.

Auch den selbstständigen Kinderbetreuungsstrukturen, die seit dem Jahr 2021 einen Funktionszuschuss erhalten, wird die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter die Arme greifen. Es wird eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 100 Euro/pro Platz jährlich beabsichtigt.

Hintergrund

 

Anfang März hat die Föderalregierung das Ende der pandemischen Notlage verkündet. Aus diesem Grund enden die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinderbetreuungsstrukturen, wie z. B. die steuerbefreite Corona-Ausfallentschädigung, am 31. März 2022.