Die Kostenrückerstattung im Bereich Ehrenamt

Eine Organisation kann eine Entschädigung für Kosten vorsehen, die den Ehrenamtlichen bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit entstanden sind. Dies ist als Kostenrückerstattung bzw. als Entschädigung zu betrachten und nicht als eine Vergütung von geleisteter Arbeit.

Für bestimmte Kategorien gilt eine höhere Jahrespauschale. Dies gilt für

  • Tätigkeiten im Sportbereich
  • Tag- und Nachtwache
  • Nicht-dringender Krankentransport von Patienten im Liegen von, zu und zwischen Krankenhäusern oder Krankenhausstandorten
  • Tätigkeiten im Gesundheitsbereich im Rahmen der Corona-Pandemie

Eine Organisation kann sich zwischen zwei verschiedenen Systemen entscheiden. Entweder es wird eine „reale Kostenrückerstattung“ durchgeführt oder eine „pauschale Entschädigung“.

Die indexierten Beträge sowie weitere Informationen finden Sie im Infoblatt in den Downloads.