Ehrenamt

Arbeitslosigkeit-Frühpension-Invalidität

Invalidität

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann eine seinem Gesundheitszustand entsprechende ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, ohne die Arbeitsunfähigkeit zu beenden.

Wie geht das? In diesem Fall muss der medizinische Berater (Vertrauensarzt) der Krankenkasse feststellen, dass diese freiwillige Arbeit mit dem allgemeinen Gesundheitszustand vereinbar ist. Weitere Informationen und das dazu notwendige Antragsformular der INAMI finden Sie in den Links.

Arbeitslosigkeit und Frühpension

Personen in Frühpension und Arbeitslose dürfen ebenfalls ein Ehrenamt ausüben. Sie müssen dies vorher mit dem LFA abgeklärt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls in den Links.