Hinterlegung und Veröffentlichung über das Unternehmensgericht
Für VoGs, die ihren Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, ist die Kanzlei des Unternehmensgerichts in Eupen zuständig. Dort hinterlegen die VoGs bei Gründung mithilfe zweier Formulare des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz:
- ihre Satzung
- Satzungsänderungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- die Auflösung
- etc.
Kleine VoGs hinterlegen beim Unternehmensgericht auch ihren Jahresabschluss. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den weiterführenden Links.
Die Satzung sowie andere, gegen Dritte durchsetzbare Angaben, werden vom Unternehmensgericht gegen eine Gebühr im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Das Unternehmensgericht kümmert sich zudem um die Eintragung der VoG-Angaben in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.
Die genaue Hinterlegungsprozedur finden Sie in den Downloads.
Das Unternehmensgericht ist zudem für Streitigkeiten zwischen allen Unternehmen zuständig. Da die gemeinnützigen Vereinigungen im Sinne der VoG-Gesetzgebung von 2019 als Unternehmen angesehen sind, ist im Prinzip das Unternehmensgericht für Streitigkeiten zuständig und nicht mehr das Gericht erster Instanz.
Das Unternehmensgericht setzt sich aus Berufs- und Laienrichtern zusammen. Zu letzteren gehören auch Personen aus dem Freiwilligensektor. Alle Streitigkeiten, bei denen die besonderen Merkmale von Vereinigungen berücksichtigt werden müssen, werden von spezialisierten, mit dem Sektor vertrauten Richtern behandelt.