Vorübergehender Schutz für Kriegsflüchtlinge in der EU

Kindergeld für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Der Rat der Europäischen Union hat mit einem historischen Beschluss den Menschen, die wegen des Krieges ihre ukrainische Heimat verlassen, vorübergehenden Schutz innerhalb der Europäischen Union gewährt. Doch was bedeutet dies genau für den Anspruch auf Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die hier ankommenden Familien?

Ein Kind hält eine in den ukrainischen Farben aus Karton ausgeschnittene Familie in den Händen.

Um die eingehenden Anträge auf Kindergeld schnell bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass der Antrag immer erst nach der Eintragung einer betroffenen Familie in das Nationalregister (Bevölkerungsregister) gestellt wird. Die Eintragung in das Nationalregister erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde. Die Antragsteller sollen die Bescheinigung(en) über den vorübergehenden Schutz dem Kindergeldantrag immer beifügen. Der Anspruch auf Kindergeld kann zum ersten Tag des Monats, der dem Eintragungsdatum in einer der neun deutschsprachigen Gemeinden nachgeht, eröffnet werden.

Beispiel: Eine Familie wird am 6. April 2022 in das Bevölkerungsregister der Stadt Eupen eingetragen und hat einen vorübergehenden Schutz. Dann kann der Anspruch auf Kindergeld zum 1. Mai 2022 festgestellt werden. Die erste Auszahlung des Kindergeldes wäre für den 8. Juni 2022 vorzusehen. Die reguläre Zahlung des Kindergeldes wird im Übrigen immer am achten Tag des Monats ausgeführt, der dem Anspruchsmonat folgt.

Welchen Betrag erhalten die Familien?

Neben dem Basiskindergeld (derzeit 159,63 Euro pro Kind und Monat) zahlt der Dienst für Familienleistungen für jedes Kind einen Sozialzuschlag von 76,25 Euro monatlich, wenn es Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung hat und damit über das sogenannte BIM-Statut verfügt.

Dieses Anrecht selbst wird nach Prüfung durch die Krankenkasse erteilt und ist hier immer Voraussetzung zum Erhalt des Kindergeld-Sozialzuschlages. Alle Familien, die direkt aus der Ukraine in die Deutschsprachige Gemeinschaft gekommen sind, sollten nach erfolgter Eintragung bei der Gemeinde noch bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag auf Zuerkennung des „BIM-Statutes“ stellen. Wenn die Mitteilung der Feststellung dieses Anrechtes durch die Krankenkasse später eingeht, kann der Dienst für Familienleistungen den Sozialzuschlag gegebenenfalls auch nachzahlen.

Der Dienst Familienleistungen weist darauf hin, dass das Kindergeld in der Regel der Mutter ausgezahlt wird. Deshalb ist es bei der Antragstellung wichtig, darauf zu achten, ein Konto der Mutter anzugeben. Ein auf beide Eltern lautendes Konto kann ebenfalls berücksichtigt werden, da die Mutter in dem Fall Mitinhaberin des Kontos ist.

Wie kann das Kindergeld beantragt werden?

Das Antragsdokument für den Antrag auf Kindergeld finden Sie im Downloadbereich. Den Antrag können Sie entweder direkt per E-Mail oder auf dem Postweg einreichen. Alle nötigen Angaben dazu finden Sie unter Ansprechpartner.