Pädagogische Mitteilung
Reform Studienbeihilfe Schuljahr 2026-2027
50 Prozent höhere Studienbeihilfe und neue Einkommens-Grenzbeträge
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat die Studienbeihilfe für das Schuljahr 2026-2027 um 50 Prozent erhöht und die Einkommensgrenzen angepasst. Durch die Reform erhalten mehr Familien mit geringem und mittlerem Einkommen Zugang zur Beihilfe.
Die höheren Beihilfen betreffen beide Zielgruppen der Studienbeihilfe: Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule und Studierende.
Neue Einkommensgrenzen für das Schuljahr 2026-2027
Ob und wie viel Studienbeihilfe man erhält, hängt vom Haushaltseinkommen und von der Anzahl Personen ab, die dieser Haushalt steuerlich zu Lasten hat. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat die Grenzbeträge, die einen zur Studienbeihilfe berechtigen, jetzt angepasst. Die Reform soll bestehende Begünstigte finanziell stärker entlasten und weiteren Haushalten erstmals den Zugang zu einer Studienbeihilfe eröffnen.
Für das laufende Schuljahr bzw. akademische Jahr gelten folgende neue Beträge:
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Personen zu Lasten
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maximales Haushaltseinkommen
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0
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22.411,79 Euro
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1
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36.416,97 Euro
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2
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47.620,04 Euro
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3
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58.126,80 Euro
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4
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67.925,91 Euro
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5
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77.028,37 Euro
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6 und mehr
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+9.102,82 Euro
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Wie prüfe ich, ob ich Anrecht auf Studienbeihilfe habe?
Aufgrund der angepassten Einkommensgrenzen können jetzt viele Familien und Studierende Studienbeihilfe erhalten, die bislang kein Anrecht auf Beihilfe hatten. Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören, prüfen Sie unbedingt erneut Ihre Anspruchsvoraussetzungen.
Um Ihren Anspruch zu überprüfen, benötigen Sie Ihr Haushaltseinkommen und die Anzahl Personen, die Ihr Haushalt steuerlich zu Lasten hat. Das Ministerium berücksichtigt für die Berechnung sowohl das global steuerpflichtige Haushaltseinkommen als auch das getrennt steuerpflichtige Haushaltseinkommen (z.B. Nachzahlungen). Grundlage dafür ist der Steuerbescheid des föderalen Finanzministeriums.
Die Personen zu Lasten, sind nicht immer identisch mit der Anzahl Kinder eines Haushaltes. Bei Verheirateten, Verwitweten oder Alleinerziehenden kommt eine zusätzliche Person zu Lasten hinzu. Personen mit Behinderung (min. 66%) zählt man doppelt. Wenn mehrere Mitglieder einer Familie studieren, zählt jede weitere studierende Person ebenfalls doppelt.
Hat ein Haushalt mehr als fünf Personen zu Lasten, rechnet man 9.102,82 Euro pro weitere Person auf die Einkommensgrenze für fünf Personen drauf.
Verlängerte Antragsfrist
Aufgrund der Reform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Antragsfrist für die Studienbeihilfe um einen Monat verlängert. Das gilt sowohl für Anträge im Sekundarschulbereich als auch für Anträge von Studierenden.
Die Antragsfrist endet dieses Jahr am 30. November.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Sie können Ihren Antrag auf Studienbeihilfe wie gewohnt online über die Verwaltungsplattform Mon Espace. Bitte achten Sie darauf, das korrekte Antragsformular (Sekundarschüler oder Studierende) auszuwählen.
Beantragen Sie jetzt Ihre Studienbeihilfe online über Mon Espace!
Sie können Ihren Antrag auf Studienbeihilfe auch in Papierform per Einschreiben zustellen oder persönlich im Ministerium abgeben. Das Antragsformular erhalten Sie für Ihren Erstantrag in den Schulen oder beim Ministerium. Bei Folgeanträgen erhalten Sie das Formular vorab per Post.
Weitere Fragen
Sie haben weitere Fragen zur Studienbeihilfe oder zur Reform? Über die weiterführenden Links unter „Mehr zum Thema“ erhalten Sie ausführliche Informationen zur Studienbeihilfe. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Ministerium wenden. Alle Kontaktangaben dazu finden Sie ebenfalls unter „Mehr zum Thema“.