Europäischer Sozialfonds Plus
6. Projektaufruf gestartet
Der Europäische Sozialfonds Plus fördert Projekte, die den Zugang zu Beschäftigung, die Aktive Inklusion und das Lebenslange Lernen unterstützen. Sie können bis zum 6. Oktober 2026 neue Projektanträge einreichen. Weitere Infos dazu erhalten Sie hier!
Dieser voraussichtlich letzte Programmaufruf der Förderperiode 2021-2027 richtet sich an:
- Bildungseinrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
- Vereinigungen
- Verbände
Worum soll es bei den Projektanträgen gehen?
Die Projekte können auf folgende drei Schwerpunktthemen des Programms abzielen:
- „Zugang zu Beschäftigung“: Gefördert werden Maßnahmen, die den Zugang zu einer abhängigen/selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung erleichtern, insbesondere für junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren und für Arbeitslose. Der Fokus liegt auf berufsberatenden und -begleitenden Maßnahmen sowie auf solchen zur Wiedereingliederung arbeitsmarktferner Personen (verfügbares Budget gesamt: 1,888 Mio. Euro).
- „Aktive Inklusion“: Um die Chancen von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auf eine erfolgreiche (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, werden Maßnahmen zur Vermittlung überfachlicher und sozialer Kompetenzen gefördert, ebenso wie bedarfsgerechte und niedrigschwellige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (verfügbares Budget gesamt: 2,232 Mio. Euro).
- „Lebenslanges Lernen“: Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie Maßnahmen, die es Arbeitskräften und Unternehmen erleichtern, sich an technische oder andere Veränderungen im Arbeitsalltag anzupassen (verfügbares Budget gesamt: 842 T. Euro).
Wie sieht der zeitliche Rahmen aus?
- Sie können bis zum 6. Oktober 2026 Anträge einreichen.
- Frühster Projektstart: 1. Januar 2027
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate und endet spätestens Ende 2028.
Die Projektanträge können Sie über das hierfür vorgesehene elektronische Verwaltungssystem Mia+ Neo digital einreichen. Personal- und Funktionskosten werden gefördert.
Aufgrund des noch zur Verfügung stehenden Budgets und um Projekte für eine Dauer von zwei Jahren genehmigen zu können, werden im Rahmen des sechsten Projektaufrufs einige Änderungen bzw. Neuerungen eingeführt. Diese betreffen insbesondere:
- die Reduzierung der Funktions- und Verwaltungspersonalkosten
- das Projektauswahlverfahren
Weitere Informationen zum ESF Plus-Programm, zum Antragsverfahren, zu den Projektauswahlkriterien, zu den förderfähigen Kosten sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie über die weiterführenden Links und im aktualisierten Verwaltungshandbuch (Version 26.129). Klicken Sie rein und informieren Sie sich!
Sie haben noch weitere Fragen zum ESF Plus und den Fördermöglichkeiten oder zum sechsten Projektaufruf? Dann kontaktieren Sie Diana Kloubert. Sie erteilt gerne Auskünfte und berät Sie zu einer möglichen Antragseinreichung.
Der Europäische Sozialfonds fördert Projekte in den Bereichen Beschäftigung, Aktive Inklusion und Lebenslanges Lernen. Dazu stehen bis 2028 insgesamt Fördergelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Europäische Union und die Deutschsprachige Gemeinschaft. Nach fünf Projektaufrufen wurden bislang siebzehn Projekte genehmigt.